21-8515

Sportanlage am Bekkamp vor Vandalismus schützen Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.02.2024
Ö 8.2
Sachverhalt

 

Durch das gute Hand in Hand arbeiten zwischen Verwaltung, Verein und Politik konnte am Sportplatz des WTSV Concordia am Bekkamp im vergangenen Jahr der Kunstrasen binnen kürzester Zeit ohne großen Aufwand ausgetauscht werden. Besonders erfreulich war nicht nur das möglich machen des Belagtausches durch noch vorhandene monetäre Mittel, sondern auch, dass die Fertigstellung der Verlegung des neuen Kunstrasenplatzes vor dem angekündigten Datum realisiert werden konnte und die Platzabnahme ebenfalls schnell erfolgen konnte.

 

tig gemacht hat den Austausch des Kunstrasens sein insgesamter Zustand und der hohe Grad der Abnutzung sowie das in Teilen ablösen der Kunststoffhalme und die Gefahr ins Abwasser zu gelangen. Darüber hinaus wurden auch Teile des Kunstrasens auch durch Brandstiftung und Vandalismus beschädigt. Beispielsweise wurde in einem der Strafräume versucht der Elfmeterpunkt mit einem Cuttermesser rauszutreffen und im Fünf-Meter-Raum wurde ein Brand auf dem Kunstrasen gelegt. Eine Rund-um-die-Uhr Überwachung des Sportplatzes ist personell nicht zu realisieren. Um dem Verein, den Mitgliedern und dem Stadtteil so lange wie möglich die neue Kunstrasendecke im bestmöglichen Zustand nutzbar zu machen sollen durch Bewegungsmelder und ggf. Videoüberwachung des Sportplatzes Täterinnen und Täter abgeschreckt bzw. die Möglichkeit geschaffen werden, diese zu ermitteln und das Eigentum anderer zu schützen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Abteilung Sport des Sozialraummanagements im Bezirksamt Wandsbek wird gebeten zu ermitteln, in welchem Umfang Bewegungsmelder an der Sportanlage am Bekkamp notwendig sind, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche Kosten entstehen würden.
  2. Die Abteilung Sport des Sozialraummanagements im Bezirksamt Wandsbek wird in Abstimmung mit der Rechtsabteilung und der Datenschutzbeauftragten gebeten zu prüfen, ob eine Videoüberwachung des Sportplatzes am Bekkamp unter der Voraussetzung der Wahrung jeglicher Persönlichkeitsrechte von Anwohnerinnen und Anwohnern zulässig ist, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche Kosten entstehen würden.
  3. Die Abteilung Sport des Sozialraummanagements im Bezirksamt Wandsbek und die zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen, welche sonstigen Maßnahmen zur Verhinderung von Vandalismus ergriffen werden können und welche Kosten entstehen würden.
  4. Dem Ausschuss für Soziales ist über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n