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Spielplatz Immenredder und Hundeauslauffläche Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.25

Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen

-          Der Regionalausschuss Alstertal beschloss den Antrag am 07.12.2022 einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion.

 

Am westlichen Ende der Straße Immenredder in Hummelsbüttel befindet sich nördlich des

Wendehammers eine grüne Dreiecksfläche, auf der sich zwei Fußballtore befinden. Gemäß

Bebauungsplan Hummelsbüttel 9 von 1977 ist auf dieser Fläche ein Spielplatz der Freien

und Hansestadt Hamburg ausgewiesen. Als Bezirkspolitik haben uns mit entsprechenden

Beschlüssen dafür eingesetzt, dass auf dieser Fläche endlich der vorgesehene Spielplatz

errichtet werden soll. Im dafür zuständigen Arbeitsprogramm Stadtgrün 2022 des

Bezirksamtes befindet sich der „Spielplatz Immenredder“ bereits als Maßnahme zur

erstmaligen Herstellung. Diese Maßnahme soll voraussichtlich 2024 umgesetzt werden.

Aus dem Wohnumfeld wurde uns mitgeteilt, dass diese Wiese mit den zwei Fußballtoren

momentan vornehmlich als Hundeauslauffläche genutzt wird und herumliegender Hundekot

dafür sorgt, dass die Fläche nicht als Spiel- und Freizeitfläche angenommen wird. Diese

Umstände sollten vor dem Hintergrund der o.g. Planungen berücksichtigt werden. Daher

setzen wir uns dafür ein, dass bei der Gestaltung dieser relativ großen Fläche die Belange

von Kindern und Jugendlichen ebenso wie die der Hundebesitzer bedacht werden.

 

Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Alstertal als

Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

 

Die Verwaltung wird gebeten, bei den Planungen zur erstmaligen Herstellung des

Spielplatzes Immenredder in Hummelsbüttel zu prüfen, ob auf einem Teil der Fläche oder in

der Umgebung eine eingezäunte Hundeauslauffläche ausgewiesen werden kann.

Hundeauslauf- und Hundeverbotszonen sind deutlich zu beschildern.

 

Bis zur Umgestaltung der Fläche ist die derzeitige Nutzung zu beschildern und auf die

Zutrittsregelung für Hunde hinzuweisen.

 

Die Anwohnerschaft und insbesondere die Kinder und Jugendlichen sind bei den Planungen

zur erstmaligen Herstellung der Spielplatz-Fläche zu beteiligen.

 

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