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Sozialpass Wandsbek - Teilhabe ermöglichen Auskunftsersuchen vom 20.06.2022

Antwort zu Anfragen

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19.09.2022
08.09.2022
Sachverhalt

 

In vielen Städten wie zum Beispiel in Pinneberg oder Norderstedt gibt es den sogenannten Sozialpass. Hierdurch wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für finanzschwache Menschen/Familien ermöglicht. Zum Beispiel durch Vergünstigungen im kulturellen Bereich oder anderen Freizeitaktivitäten.
 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt:                                                                                                                                                  20.07.2022

 

  1. Bietet das Bezirksamt Wandsbek eine dem geschilderten Sozialpass vergleichbare Leistung für finanzschwache Menschen / Familien?

Wenn ja:

a)                 Wo gibt es dazu auf der Website des Amtes entsprechende Informationen?

b)                 Wie setzt sich der Kreis der Berechtigten zusammen? (Beispiel: Aufstocker, Hartz 4 Empfänger und Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, weitere?)

c)                  Auf welchem Weg kann man die einem Sozialpass vergleichbare Leistung beantragen?

d)                 Hat die einem Sozialpass vergleichbare Leistung eine Befristung, wann muss sie erneut beantragt werden?

e)                 Ist die Beantragung dieser einem Sozialpass vergleichbaren Leistungen kostenfrei – oder entfallen Gebühren, wenn letzteres: in welcher Höhe?

Wenn nein: warum nicht?

 

  1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Bezirk Wandsbek

a)                 hätten aktuell einen Anspruch auf einen Sozialpass bzw. eine vergleichbare Leistung?

b)                 haben bereits eine einem Sozialpass bzw. eine vergleichbare Leistung beantragt?

 

  1. Wie werden Bürger/innen mit entsprechendem Anspruch informiert, dass ihnen ein Sozialpass / eine vergleichbare Leistung zusteht und wie sie diese erhalten?

 

 

In der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) existiert kein Sozialpass. Nach hiesiger Kenntnis ermöglichen auch die sogenannten Sozialpässe anderer Kommunen oder Städte im Regelfall keine eigenen Ermäßigungen oder Leistungen, sondern dienen lediglich als Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen. Die Ermäßigungen oder Leistungen werden stattdessen durch be-stimmte Einrichtungen, Veranstalterinnen und Veranstalter oder Träger selbst gewährt, die den sogenannten Sozialpass als gültigen Nachweis akzeptieren.

 

Die FHH bietet allerdings für Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger und Anspruchsberechtigte von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Empfängerinnen und -empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und bestimmten Angehörige der Genannten ergänzende finanzielle Unterstützung. So erhalten diese in Hamburg einen Preis-nachlass in Höhe von derzeit 23 Euro auf Zeitkarten des HVV (https://www.hamburg.de/sozialkarte/).

 

Hinzu kommt das für Kinder und Jugendliche des zuvor genannten Personenkreises Leistungen aus dem Bildungspaket- und Teilhabepaket (https://www.hamburg.de/bildungspaket/) niedrigschwellig zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet ebenfalls die kostenlose Nutzung der Bücherhallen.

 

Ob vergünstigte Eintrittskarten für Empfängerinnen und Empfänger von existenzsichernden Leistungen in kulturellen Einrichtungen und vergleichbaren Angeboten vorgesehen sind und welche Nachweise dort verlangt werden, unterliegt nicht dem Einflussbereich der Sozialbehörde.

 

Anhänge

keine Anlage/n