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Sozialpass Wandsbek - Teilhabe ermöglichen Auskunftsersuchen vom 20.06.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.2

Sachverhalt

 

In vielen Städten wie zum Beispiel in Pinneberg oder Norderstedt gibt es den sogenannten Sozialpass. Hierdurch wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für finanzschwache Menschen/Familien ermöglicht. Zum Beispiel durch Vergünstigungen im kulturellen Bereich oder anderen Freizeitaktivitäten.
 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Bietet das Bezirksamt Wandsbek eine dem geschilderten Sozialpass vergleichbare Leistung für finanzschwache Menschen / Familien?

Wenn ja:

a)                 Wo gibt es dazu auf der Website des Amtes entsprechende Informationen?

b)                 Wie setzt sich der Kreis der Berechtigten zusammen? (Beispiel: Aufstocker, Hartz 4 Empfänger und Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, weitere?)

c)                  Auf welchem Weg kann man die einem Sozialpass vergleichbare Leistung beantragen?

d)                 Hat die einem Sozialpass vergleichbare Leistung eine Befristung, wann muss sie erneut beantragt werden?

e)                 Ist die Beantragung dieser einem Sozialpass vergleichbaren Leistungen kostenfrei – oder entfallen Gebühren, wenn letzteres: in welcher Höhe?

Wenn nein: warum nicht?

 

  1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Bezirk Wandsbek

a)                 hätten aktuell einen Anspruch auf einen Sozialpass bzw. eine vergleichbare Leistung?

b)                 haben bereits eine einem Sozialpass bzw. eine vergleichbare Leistung beantragt?

 

  1. Wie werden Bürger/innen mit entsprechendem Anspruch informiert, dass ihnen ein Sozialpass / eine vergleichbare Leistung zusteht und wie sie diese erhalten?

 

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