Sondermittel konsumtiv geänderte Zuordnung durch den HDB
Die BV hat in ihrer Sitzung am 25.02.2016 unter der Drs.-Nr. 20-2415 die folgenden Maßnahmen beschlossen:
Bürgerhaus in Meiendorf - Vermessung von Höhenpunkten (Erstellung einer Lärmschutzwand) i.H.v. 2.001,47 EUR
Gärtnerhof am Stüffel e.V. - Anschaffung eines Traktors i.H.v. 5.500,00 EUR
Reserviert wurden diese Mittel bei den konsumtiven Sondermitteln.
Die Entscheidung, dass es sich bei diesen Maßnahmen um Investitionen handelt, hat nunmehr der HDB (Hamburger Dienstleister Buchhaltung) getroffen. Die bereits reservierten Mittel im konsumtiven Bereich werden dort wieder frei, gleichzeitig im investiven Bereich für diese Maßnahme reserviert.
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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