Sitzmöglichkeit und Unterstand für den Halt der Buslinie 9 am Bahnhof Tonndorf Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.02.2023 (Drs. 21-6461.1)
Letzte Beratung: 03.05.2023 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 7.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt Stellung:
Die Platzverhältnisse zur Installation eines Fahrgastunterstands (FGU) am gewünschten Standort sind unter den gegebenen Umständen nicht ausreichend. Siehe hierzu auch Drs. XIX-5202.
Im Bereich des Straßenzuges der Tonndorfer Hauptstraße hat sich baulich seit der o.g. r Stellungnahme nichts geändert. Auch ein FGU ohne Seitenscheiben war nicht genehmigungsfähig.
Gleichwohl wurde im Zuge dieser bezirklichen Drs. erneut Rücksprache mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bezüglich der Installation eines Fahrgastunterstandes gehalten.
Nach Rücksprache und einem Ortstermin im Jahr 2014, besteht zudem weiterhin die Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde, dass unter den derzeitigen Nebenflächenverhältnissen die Installation eines FGU nicht möglich ist. Sicherheitsabstände können weder zum Radweg noch zur Straße vorschriftsgemäß eingehalten werden.
Bei einer Neu-/Überplanung des betroffenen Straßenabschnitts ist der zuständige Straßenbaulastträger gehalten, die Haltestellenbereiche möglichst so anzupassen, dass ausreichende Flächenverhältnisse zur Installation eines FGU geschaffen werden können. Hierfür liegen derzeit keine Planungshorizonte vor.
Bis zu einer Überplanung des Straßenabschnitts/Bushaltestellenbereiches bestünde die Möglichkeit durch das Bezirksamt Wandsbek, zu prüfen, ob ggf. Sitzmöglichkeiten losgelöst von einem FGU geschaffen werden können.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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