Situation für den Fuß- und Radverkehr im Alten Zollweg verbessern Antrag der Die-Linke-Fraktion
Der Alte Zollweg ist eine hoch frequentierte Straße: Fließender Fahrzeugverkehr, hohe Frequenz an Linienbussen und dazu querender Rad- und Fußverkehr. Gleichzeitig herrscht durch falsch parkende Autos, ungeschnittenen Grünbewuchs (s. dazu auch Drs. 21-3416), schlechte Beleuchtung, tlw. erhöhten Geschwindigkeiten und mangelnden Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, insbesondere für Schüler:innen, die den Alten Zollweg überqueren müssen.
In den vergangenen Jahren ist das Busaufkommen und damit durch ein-, aus- und umsteigende Personen auch der Fußgänger:innen-Verkehr sukzessive gestiegen: Bereits seit 2020 fährt die Linie 271 im 20-Minuten-Takt den Alten Zollweg entlang, wo provisorische Bushaltestellen eingerichtet wurden. Seit dem 11.12.2021 fährt nun regulär noch der 168er- und der 368er-Bus durch den Alten Zollweg. Diese beiden Linien fuhren vorher durch die Wolliner Straße. Der 168er-Bus wird von vielen Schüler:innen und von Personen, die zur U-Bahn-Station Farmsen fahren, genutzt. Vor allem morgens zwischen 7 - 8 Uhr fährt der Bus außerhalb der Schulferien alle 5 Minuten.
Problematisch an dem zusätzlichen Busverkehr und den damit verbundenen höheren Zahlen von Fußgänger:innen, die die Straße überqueren, ist, dass es im Alten Zollweg kaum Möglichkeiten gibt die Straße sicher zu Fuß zu überqueren. Insbesondere im Abschnitt zwischen Bekassinenau und Saseler Straße, wo bis letztes Jahr noch kein Bus durchfuhr, ist dies der Fall. Zwar gibt es bei der Bekassinenau eine Bedarfsampel und bei der Arnswalder Straße einen Zebrastreifen, an der Kreuzung zur Saseler Straße gibt es jedoch lediglich einen querenden Radweg und eine Verkehrsinsel als Übergangshilfe für Fußgänger:innen (sie dazu im Anhang dieses Dokuments Bild 1 und 2).
Zusammenfassend stellt der Alte Zollweg durch das gestiegenen Busaufkommens und damit erhöhten Anzahl aus-, ein und umsteigender Fahrgäste bei gleichzeitig schlechten Sicht- und Querungsbedingungen ein ernormes Sicherheitsrisiko für Fuß- und Radverkehr dar.
Das Bezirksamt wird gebeten: