21-4863.1

Situation der öffentlichen Wegeflächen in der Wohnsiedlung zwischen Ziethenstraße, Kurfürstenstraße und der Luetkensallee Auskunftsersuchen vom 22.02.2022

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.04.2022
07.04.2022
Ö 15.12
Sachverhalt

 

Anwohner aus der Wohnsiedlung der ehemaligen Neubertschen Gärtnerei im Gebiet der Ziethenstraße, Kurfürstenstraße, Wichelmannweg und dem Heinrich-Müller-Stieg berichten über Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen, welche zu Problemen führen. So werden laut Berichten in der Gegend freie Flächen über das eigene Grundstück hinweg unter Beanspruchung öffentlicher Straßen und Gehwege genutzt. Dabei handele es sich einerseits um Fahrzeuge, die so abgestellt würden, dass die städtische Müllabfuhr nicht durchkomme und so auch der Zugang im Notfall für Einsatzfahrzeuge wie die Feuerwehr blockiert werde. Anderseits sollen die öffentlichen Gehwege im Laufe der Jahre durch Inanspruchnahme der Anlieger durch Bepflanzungen immer kleiner geworden sein. Diese hatten ursprünglich eine größere Breite, um auch dort der Feuerwehr im Notfall Zugang zu den hinteren Bebauungen zu gewähren.

Es stellt sich die Frage, ob die Verwaltung über die beschriebene Inanspruchnahme Kenntnis hat und ob und wie die Situation ggf. gelöst werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) antwortet wie folgt: 30.03.2022

Das Bezirksamt Wandsbek (BA Wandsbek) antwortet wie folgt:   31.03.2022

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

antwortet unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg wie folgt:   18.03.2022

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt:   23.03.2022

 

 

1.)    Welche Behörde bzw. welches Amt ist zuständig für die Vermessung von Straßen und Grundstücken?

 

BSW:

r die Vermessung von Flurstücken (umgangssprachlich auch Grundstücke) ist der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung zuständig. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben können auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure unterstützen.

 

Vermessungsarbeiten an Straßen, im Sinne von z.B. baubezogenen Vermessungen, Absteckungsarbeiten oder der Erstellung von Bestandsplänen, können ebenso vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung aber auch von anderen Vermessungsbüros ausgeführt werden.

 

 

2.)    Wie wird sichergestellt, dass öffentliche Wege ihre vorgesehene notwendige Fläche behalten und nicht von privater Bepflanzung verringert werden?

 

BA Wandsbek:

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist, zuerst mündlich und dann ggf. schriftlich zum Rückschnitt ihres Bewuchses aufgefordert.

 

 

3.)    Hat das Bezirksamt bzw. die zuständigen Stellen Kenntnis über die im Vortext beschriebene Situation?

 

BA Wandsbek:

Dem Bezirksamt ist keine Beschwerdelage zu den oben angesprochenen Themen bekannt. Eventuelle Parkverstöße werden im Rahmen der allgemeinen Kontrolle der Polizei geahndet.

Im Rahmen des Abgleiches der Straßenbegrenzungslinien und der Luftbilder ist eine mögliche Inanspruchnahme von öffentlicher Fläche (vorrangig im Bereich der Wegeverbindungen) durch privates Grün nicht auszuschließen. Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit liegt jedoch nicht vor.

 

 

4.)    Sind der Stadtreinigung Probleme der Passierbarkeit bei der Müllentsorgung in den Straßen Ziethenstraße, Wichelmannsweg, Heinrich-Müller-Stieg oder Kurfürstenstraße bekannt?

 

BUKEA:

Die genannten Straßen sind aufgrund der parkenden Autos sehr schwierig zu befahren. Bisher ist es jedoch nicht zu nennenswerten Leerungsausfällen gekommen.

 

 

5.)    Wie wird die Situation des Wohngebiets Ziethenstraße, Heinrich-Müller-Stieg, Wichelmannsweg von der Feuerwehr bewertet? Gibt es dort Bedenken zwecks der Passierbarkeit der Straßen? Wenn ja, inwiefern wird Abhilfe geschaffen?

 

BIS:

Die Verkehrsflächen im Bereich zwischen Ziethenstraße und Ahrensburger Straße sowie zwischen Luetkensallee und Kurfürstenstraße sind, durch eine stetige Nachverdichtung (Wohnen und Gewerbe) und einer gleichzeitigen Nutzung als Parkraum, für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sehr eingeschränkt nutzbar.

 

Es handelt sich im beschriebenen Bereich überwiegend um Bebauung der Gebäudeklassen 1 und 2, die keine Feuerwehrzufahrten oder Aufstellflächen erfordern.

 

Die Zufahrt in den Heinrich-Müller-Stieg von der Kurfürstenstraße ist im Schwenkbereich mit Sperrflächen markiert, zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme gab es dort keine parkenden Fahrzeuge.

 

In den vergangenen zwei Jahren sind keine Einsatzbehinderungen bekannt geworden. Die Analyse der Fahrtzeitisochrone ergab für dieses Gebiet keine nennenswerten weiteren Einschränkungen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n