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Sicherheitslage rund um den U-Bahnhof Berne - Welche Erkenntnisse liegen vor? Auskunftsersuchen vom 31.07.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Die tödliche Gewalttat am U-Bahnhof Berne (25. Juli 2026) wirft bei Anwohnerinnen und Anwohnern Fragen nach der Sicherheitslage im Umfeld des Bahnhofs auf. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden am Tatort unter anderem Messer, eine Schusswaffe sowie zwei Magazine sichergestellt.

Vor diesem Hintergrund soll die aktuelle Kriminalitätslage im Umfeld des U-Bahnhofs Berne durch die zuständigen Sicherheitsbehörden eingeordnet und dargestellt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt: 03.09.2026

Die Behörde r Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 31.08.2026

Vorbemerkung der BIS:

Die Polizei trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auf Grundlage aktueller Lageerkenntnisse unter der Berücksichtigung der gebotenen Prioritätensetzungen und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).

Die räumliche Erfassung eines Tatortes erfolgt in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Die Auswertung einer einzelnen Straße oder Adresse ist in der PKS nicht vorgesehen.

Seit dem 1. Januar 2017 werden durch die Polizei Hamburg in der PKS Tatörtlichkeiten wie beispielsweise „Bahnsteig“, „sonstige Tatörtlichkeit Bahnhof“ und „Bahnanlage“ gesondert erfasst und in standardisierten Tabellen nur für „Hamburg gesamt“ berechnet. Nach Bahnhöfen (Fern-, S- und U-Bahnhöfe) oder Bahnlinien (Fern-, S- und U-Bahnen) wird hierbei nicht differenziert. Die Auswertung einzelner Bahnhöfe ist nur möglich, wenn sich in einem OT lediglich ein Bahnhof befindet.

Auswertungen der Umgebung/ eines Umkreises sind mit der PKS nicht möglich.

Der U-Bahnhof Berne befindet sich neben den U-Bahnhöfen Trabrennbahn, Farmsen und Oldenfelde im OT 514 und gleichzeitig an der Grenze zu OT 526. Im OT 526 befindet sich der Regionalbahnhof Rahlstedt.

Bei dem erfragten Sachverhalt handelt es sich um ein laufendes Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die polizeilichen Ermittlungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

Die Polizei hat zu dem Sachverhalt eine im Internet unter dem Link https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6321517 veröffentlichte Pressemeldung herausgegeben. Um den Erfolg des Ermittlungsverfahrens nicht zu gefährden, wird von weiteren Auskünften abgesehen.

  1. Wie haben sich die Fallzahlen der Gewaltkriminalität, der gefährlichen und schweren Körperverletzungen, der Raubdelikte, der Betäubungsmittel- beziehungsweise Drogendelikte sowie der Diebstahlsdelikte im Bereich des U-Bahnhofs Berne und seines unmittelbaren Umfeldes (ca. 1 km) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Bitte jahresweise darstellen.

BIS:
r die Beantwortung der Fragestellung wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei den im Landeskriminalamt fachlich zuständigen Dienststellen der Abteilungen Regionale Kriminalitätsbekämpfung (LKA 1) sowie Organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität (LKA 6) erforderlich. Die Auswertung von mehreren Zehntausend Vorgängen ist in der für die Beantwortung einer bezirklichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. Liegen Erkenntnisse vor, dass einzelne Bereiche im Umfeld des U-Bahnhofs Berne in den vergangenen fünf Jahren eine überdurchschnittliche Kriminalitätsbelastung aufgewiesen haben? Falls ja, welche?
  2. Welche Erkenntnisse liegen Polizei und Verwaltung über offenen Drogenhandel oder offenen Drogenkonsum im Bereich des U-Bahnhofs Berne und seines unmittelbaren Umfeldes (ca. 1 km) vor?

BIS:

Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht regelhaft erhoben. Nach den Feststellungen der Polizei sind überdurchschnittliche Kriminalitätsbelastungen an den von den Fragestellungen umfassten Örtlichkeiten nicht zu verzeichnen.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1 und Vorbemerkung.

  1. Liegen den zuständigen Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, ob die am Tatort sichergestellte Schusswaffe rechtmäßig besessen wurde oder ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Waffengesetz bestehen?

BIS:

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche besonderen Einsatz- oder Schwerpunktmaßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren im Bereich des U-Bahnhofs Berne durchgeführt?
  2. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit wurden im Bereich des U-Bahnhofs Berne seit 2021 umgesetzt?

BIS:
Daten im Sinne der Fragestellungen werden von der Polizei statistisch regelhaft nicht erhoben. Nach dem in der Einleitung zu den Fragen beschriebenen Sachverhalt hat die Polizei in den ersten drei Wochen im August 2026 verstärkte Präsenzmaßnahmen in Uniform als auch in Zivil im erfragten Bereich sowie ergänzend insgesamt neun Schwerpunkteinsätze durchgeführt. Weiterhin erfolgt die polizeiliche Präsenz im Rahmen des regulären Streifendienstes und durch Beamte des besonderen Fußstreifendienstes (Stadtteilpolizisten) der örtlich zuständigen Polizeidienststelle.

Im Übrigen siehe Antwort zu 2 und 3 sowie Vorbemerkung.

BVM:

Der U-Bahnhof Berne wird durch die Hochbahn-Wache in unregelmäßigen Abständen durch den Sicherheitsdienst bestreift. Des Weiteren werden durch den Prüfdienst der Hochbahn-Wache unregelmäßig Abgangskontrollen in der Haltestelle durchgeführt.

Zusätzlich finden virtuelle Rundgänge durch die Leitstelle statt.

  1. Liegen Erkenntnisse über wiederkehrende Beschwerden aus der Bevölkerung hinsichtlich der Sicherheitslage im Bereich des U-Bahnhofs Berne vor? Wenn ja, welcher Art sind diese?

BIS:
Nein.

BVM:
Nein.

  1. Sieht die Verwaltung oder die Polizei aufgrund der jüngsten Ereignisse Anlass, bestehende Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld des U-Bahnhofs Berne zu überprüfen oder anzupassen? Falls ja, welche?

BIS:
Nein.

Im Übrigen siehe Antworten zu 2, 3, 5 bis 7 sowie Vorbemerkung.

BVM:

Bestehende Sicherheitsmaßnahmen werden laufend überprüft und ggfs. angepasst. Für eine Anpassung wird von Seiten der Hochbahn-Wache derzeit kein Anlass gesehen.

Anhänge

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Lokalisation Beta
Rahlstedt

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