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Sicherheit und Sauberkeit am ZOB Wandsbek Markt Auskunftsersuchen vom 18.06.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Die Eröffnung des U-Bahnhofs und der angeschlossenen Busanlage wurde im Jahr 1962 mit einem Volksfest in Wandsbekgefeiert. So bezeichnete es damals die Kundenzeitung der Hamburger Hochbahn AG (HHA). Der heutige ZOB Wandsbek Markt galt bereits damals als modernes und zukunftsweisendes Verkehrsbauwerk. Für viele Bürger war er die zentrale Verbindung in die Innenstadt und zu ihren Arbeitsstätten. In den Hauptverkehrszeiten sorgten bis zu sieben Schaffner und Disponenten für einen geordneten Betriebsablauf.

Die heutige Situation steht dazu in deutlichem Kontrast. Aufgrund der dauerhaften Anwesenheit zahlreicher randständiger Personen wird der ZOB Wandsbek Markt von vielen Bürgern nur noch als notwendiger Durchgangsort wahrgenommen, den sie möglichst schnell wieder verlassen möchten. Drogenkonsum, Alkohol und Cannabismissbrauch, Berichte über oder Erfahrungen mit körperlicher und sexualisierter Gewalt, Obdachlosigkeit und aggressives Betteln sowie Geruchsbelästigungen durch Urin, Fäkalien und Erbrochenes prägen das Erscheinungsbild und das Sicherheitsempfinden vieler Nutzer.

Die Präsenz des nahegelegenen Polizeikommissariats 37 (PK 37) scheint auf die beschriebenen Zustände und die dauerhafte Nutzung des Areals durch die genannten Personengruppen bislang nur begrenzten Einfluss zu haben. Hinzu kommt, dass die ursprünglich für rund 30.000 Fahrgäste ausgelegte Anlage heute von einem Vielfachen dieser Zahl genutzt wird. Trotz des erheblich gestiegenen Verkehrsaufkommens ist dauerhaftes Personal zur Überwachung des Betriebs und zur Regelung des Verkehrs vor Ort nicht mehr vorhanden.

Viele Nutzer fühlen sich mit tatsächlichen oder wahrgenommenen Missständen alleingelassen. Insbesondere in den Abendstunden und während der dunklen Jahreszeit wird der ZOB von zahlreichen Bürgern als Angstraum empfunden. Dies führt dazu, dass einzelne Menschen den Bereich bewusst meiden oder ihre Wege entsprechend anpassen.

Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist ein wichtiges verkehrspolitisches Ziel. Barrierefreiheit beschränkt sich jedoch nicht auf Bahnsteige, Aufzüge oder taktile Leitsysteme. Sie umfasst auch die tatsächliche Nutzbarkeit des öffentlichen Raums. Wenn Menschen aus Angst oder Unsicherheit auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs verzichten, ist dieses Ziel nur unvollständig erreicht.

Für die Attraktivität des ÖPNV sind Sauberkeit, soziale Kontrolle, Sicherheit und Aufenthaltsqualität von entscheidender Bedeutung. Solange diese Faktoren am ZOB Wandsbek Markt nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden, werden sich viele Bürger weiterhin für den vermeintlich sichereren und saubereren Individualverkehr entscheiden und gegen die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.


Dies vorausgeschickt fragen wir die zuständigen Fachbehörden:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 31.07.2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt: 24.07.2026

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt: 27.07.2026

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 27.07.2026

Vorbemerkung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Der Bereich des ZOB Wandsbeker Markt ist der Stadtreinigung Hamburg (SRH) grundsätzlich nicht als besonderer Belastungsschwerpunkt bekannt. Insbesondere in den Sommermonaten steigt die Frequentierung des Umfeldes aufgrund der gegebenen Aufenthaltsqualität jedoch deutlich an.

Durch diese intensivere Nutzung sowie Veranstaltungen auf der angrenzenden Eventfläche halten sich dann dort vermehrt Menschen auf. Mit der steigenden Besucherzahl erhöht sich naturgemäß auch das Abfallaufkommen.

Darüber hinaus befinden sich in unmittelbarer Nähe des ZOB Abfallbehälter von Gewerbetreibenden. Bei erhöhtem Abfallaufkommen können diese zeitweise stark ausgelastet sein. Werden die Behälter nicht vollständig verschlossen, besteht die Möglichkeit, dass leichte Abfälle durch Wind verweht oder von Vögeln aus den Behältern herausgetragen werden. Dies kann vorübergehend zu zusätzlichen Verschmutzungen im Umfeld führen.

Die SRH beobachtet die Situation fortlaufend und setzt bei Bedarf weitere geeignete Maßnahmen um, um die Sauberkeit im Bereich des ZOB weiter zu gewährleisten.

Sauberkeit und Aufenthaltsqualität

  1. Welche Behörden, öffentlichen Unternehmen oder sonstigen Stellen sind innerhalb des Areals zwischen Schloßstraße, Wandsbeker Marktstraße und der Robert-Schuman-Brücke jeweils für Reinigung, Pflege, Instandhaltung, Verkehrssicherung und sonstige ordnungsrelevante Aufgaben zuständig? Bitte die einzelnen Flächen, Anlagen und Aufgabenbereiche den jeweils verantwortlichen Stellen zuordnen.

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

ZOB Wandsbek:

Bereich Businsel (Wegefläche/Oberflächen)
Eigentum / Erhaltung / Verkehrssicherungspflicht: FHH / Bezirksamt Wandsbek

Winterdienst / Reinigung: HOCHBAHN

Bereich ZOB-Fahrbahnen
Eigentum / Erhaltung / Verkehrssicherungspflicht /
Winterdienst / Reinigung: FHH / Bezirksamt Wandsbek

Überdachung / Gebäude
Eigentum / Erhaltung / Reinigung: HOCHBAHN

Befriedetes ZOB-Gelände:

Hausrecht innerhalb der umlaufenden Einzäunung: HOCHBAHN

Die Hamburger Hochbahnwache (HHW) übt innerhalb des mit Metallbügeln eingegrenzten Bereichs des ZOB Wandsbek Markt für die HOCHBAHN das Hausrecht aus. Dies ist durch Tafeln kenntlich gemacht.

Bezirksamt Wandsbek:

r die bezirklichen Straßen- und Grünflächen im gesamten Bereich ist das Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes,r die Instandhaltung und Verkehrssicherung zuständig.

  1. Welche Unternehmen, Eigenbetriebe oder beauftragten Dritten führen die vorgenannten Leistungen jeweils tatsächlich aus? Bitte die ausführenden Stellen den jeweiligen Aufgabenbereichen zuordnen und bestehende Vertragsverhältnisse oder Beauftragungen benennen.

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

r die Verantwortungsbereiche der HOCHBAHN werden die Reinigungs-, Instandhaltungs- und Winterdienstaufgaben durch die HOCHBAHN selbst und durch beauftragte Dritt- und Tochterunternehmen wahrgenommen.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Die SRH reinigt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle Fahrbahnen sowie die Gehwege in ihrer Zuständigkeit, d.h. solche ohne Anliegerverpflichtung, bedarfsgerecht. Die konkreten Reinigungshäufigkeiten für die einzelnen Fahrbahnen sind im Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil B) der „Verordnung über das Wegereinigungsverzeichnis und die Reinigungshäufigkeit (Wegereinigungsverordnung)“ festgelegt. Außerdem reinigt die SRH die Geh- und Radwegestrecken der öffentliche Wegeflächen für Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr, die im sogenannten Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil A) aufgeführt sind und Streckenabschnitte, an denen es keine Anliegerinnen und Anlieger gibt, z.B. entlang öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen. Darüber hinaus ist die SRH grundsätzlich für die Reinigung des Straßenbegleitgrüns zuständig und zwar ganz unabhängig davon, wer für die Reinigung der angrenzenden öffentlichen Wege zuständig ist. Nicht zuständig ist die SRH für die Reinigung von Flächen, die sich auf Privatgrund befinden. Diese liegt in der Verantwortung der Eigentümer:innen.

Bezirksamt Wandsbek:

r die Instandhaltung und die Verkehrssicherung werden entweder der Bauhof oder externe Firmen eingesetzt.

  1. In welchen Intervallen erfolgt die Reinigung der einzelnen Flächen durch die jeweiligen Verantwortlichen?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die Reinigung erfolgt permanent.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Die Reinigung der genannten Gehwege und Flächen wird gemäß der im WRV - Teil A - Gehwegreinigung aufgeführten Frequenzen durchgeführt.

r die Reinigung der weiteren Flächen der Bus-Umsteigeanlage ist die Hamburger Hochbahn AG (HHA) verantwortlich.

  1. Wie oft mussten außerhalb der regulären Reinigungsintervalle - Fäkalien, Erbrochenes und menschlicher Urin auf dem Gelände in den vergangenen drei Jahren beseitigt werden?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Durch eine permanente Anwesenheit der Reinigungsfachkräfte gibt es keine Außerhalbzeiten. In den letzten drei Jahren wurden drei außerordentliche Verschmutzungen über das interne Meldewesen gemeldet und bearbeitet.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Zu Fäkalien wurden im Jahr 2023 zwei Verschmutzungsmeldungen, im Jahr 2024 eine Verschmutzungsmeldung und im Jahr 2025 drei Verschmutzungsmeldungen registriert.

Zwischen den oben genannten Kategorien wird SRH-intern nicht weiter differenziert.

  1. Welche Kosten sind in den vergangenen drei Jahren gemäß den Fragen 1 4 jährlich für jeweils welchen Träger bzw. Verantwortlichen entstanden?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

hrliche Kosten in den vergangenen drei Jahren

bauliche Instandsetzung: 19.222,- Euro (Mittelwert der vergangenen drei Jahre)
Winterdienst: 1.100,- Euro
Reinigung: 85.600,- Euro

Der regelmäßige Einsatz von Mitarbeitenden der HHW erfolgt im Rahmen des täglichen Dienstes. Zusätzliche Kosten entstehen dabei nicht.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Die Reinigungskosten werden SRH-intern nicht für einzelne Straßenzüge erfasst bzw. ermittelt. Die Aufwendungen r die im hoheitlichen Auftrag durchgeführten Reinigungsmaßnahmen werden der SRH vollständig erstattet. Es entstehen keine zusätzlich zu finanzierenden Kosten.

Bezirksamt Wandsbek:

2024 = 16.205,80€

2025 = 4553,32€

2026 = Fehlanzeige

  1. Wie häufig wurden Lebensmittelkontrollen der ständigen gastronomischen Betriebe auf dem oben genannten Gebiet in den vergangenen drei Jahren durchgeführt? Wann erfolgte die jeweils letzte Lebensmittelkontrolle?

Bezirksamt Wandsbek:

Im Zuständigkeitsbereich der Lebensmittelüberwachung des Bezirksamtes Wandsbek wurden in den vergangenen drei Jahren regelmäßig Kontrollen der acht ständigen gastronomischen Betriebe am ZOB Wandsbek Markt durchgeführt. Die Anzahl der gesamt durchgeführten Plankontrollen gemäß AVV RÜB stellt sich wie folgt dar:

2023: 4 Plankontrollen

2024: 2 Plankontrollen

2025: 6 Plankontrollen

  1. Gab es im Zuge der Kontrollen Beanstandungen in den vergangenen drei Jahren? Wenn ja, welche und mit welchen Auflagen? Wenn nein, wie hoch war die Gesamtanzahl der Lebensmittelkontrollen in den vergangenen drei Jahren pro Jahr und insgesamt?

Bezirksamt Wandsbek:

Im Rahmen der durchgeführten Lebensmittelkontrollen in den vergangenen drei Jahren (2023 2025) wurden in den acht kontrollierten Betrieben vereinzelt Beanstandungen festgestellt. Die festgestellten Mängel betrafen insbesondere folgende Bereiche:

  • Bauliche und technische Ausstattung: z. B. Zustand der Betriebsräume, Funktionstüchtigkeit von Einrichtungen, bauliche Instandhaltung.
  • Hygiene und Reinigung: z. B. Reinigungs- und Desinfektionspläne, Sauberkeit von Arbeitsbereichen und Geräten, Handhygiene.
  • Dokumentation und Eigenkontrolle: z. B. Umsetzung und Nachweis von HACCP-Verfahren, Aufbewahrung und Aktualität von Dokumenten.
  • Schädlingsmonitoring: z. B. Durchführung und Nachweis von Maßnahmen zur Schädlingsprävention.
  • Kennzeichnung und Verbraucherschutz: z. B. Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung, Preisangaben, Wareneingangskontrolle.
  • Temperaturkontrolle und Lagerung: z. B. Einhaltung und Dokumentation von Kühltemperaturen, sachgerechte Lagerung von Lebensmitteln.

Die Betriebe wurden zur Beseitigung der jeweiligen festgestellten Mängel aufgefordert und es wurden entsprechende Auflagen erteilt. Die Umsetzung der Maßnahmen und Behebung der Mängel wurde im Rahmen von Nachkontrollen überprüft.

Die Gesamtanzahl der Lebensmittelkontrollen in den vergangenen drei Jahren ist der Antwort auf Frage 6 zu entnehmen.

  1. Wie oft wurden in den vergangenen drei Jahren Graffiti auf dem Gelände gemäß Frage 1 entfernt werden? Bitte möglichst detailliert unter Nennung der betroffenen Fläche sowie damit verbunden des jeweils Verantwortlichen.

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Graffiti werden je nach Untergrund im Zuge der Permanentreinigung entfernt. In den letzten drei Jahren wurden zusätzlich drei Graffitimeldungen an den Betonstützen der Busüberdachung über das interne Meldewesen gemeldet und bearbeitet.

Bezirksamt Wandsbek:

Es wurden einmal 2025 auf öffentlichem Grund Wandsbek Markt und einmal 2026 auf öffentlichem Grund Wandsbek Markt Graffitis durch externe Firmen entfernt.

  1. Welche Kosten sind für die Beseitigung jeweils angefallen?

Bezirksamt Wandsbek:

2025 = 537,78 €

2026 = 530,73 €

  1. Verstreute oder verlorene Nahrungsreste und Fäkalien locken bekanntlich Ratten und Tauben an. Welche Kosten sind für die Bekämpfung von Ratten bzw. dem Taubenschutz in den vergangenen drei Jahren jeweils jährlich in dem Bereich für jeweils welchen Träger bzw. Verantwortlichen entstanden?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Jährliche Kosten in den vergangenen drei Jahren: 850,- Euro.

Sicherheit

  1. Welche Behörden, städtischen Unternehmen bzw. Drittanbieter aus dem Sicherheitsgewerbe sind für welche Abschnitte des Areals aktuell verantwortlich?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die HOCHBAHN hat auf der Busanlage das Hausrecht. Dieses nimmt die HHW wahr.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

  1. Welche Aufgabenbereiche und Gebiete umfasst der jeweilige Verantwortungsbereich?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

HOCHBAHN: Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung innerhalb des ZOB-Geländes.


Die HHW überwacht die Einhaltung des Hausrechts und zusätzlich u.a. auch durch Abgangskontrollen die Einhaltung der Beförderungsbedingungen.

Behörde für Inneres und Sport (BIS)

Sofern ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist und Bedienstete der r die Haltestellenbereich zuständigen Hamburger Hochbahn AG nicht anwesend sind, obliegt die Ausübung des Hausrechts der Polizei. Die Polizei ist in diesem Fall berechtigt, Personen, die sich unbefugt im Haltestellenbereich aufhalten, zum Verlassen des Bereichs aufzufordern. Die Stellung von Strafanträgen bei Antragsdelikten bleibt der Hochbahn vorbehalten.

Ergibt sich der Verdacht einer Zuwiderhandlung, leitet die Polizei je nach Art des Delikts ein Strafverfahren oder nach pflichtgemäßem Ermessen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

  1. Auf welchen Flächen hat welches städtische Unternehmen das Hausrecht in dem umschriebenen Areal?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die HOCHBAHN hat im befriedeten Bereich des ZOBs, d. h. innerhalb der umlaufenden Zaunanlage, das Hausrecht. Der Bereich ist vor Ort ausgeschildert.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

  1. Wie oft wurde dieses Hausrecht durch die jeweiligen Unternehmen in den vergangenen drei Jahre jeweils und insgesamt ausgeübt?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die HHW hat in diesem Zeitraum an der genannten Örtlichkeit in ihrem Zuständigkeitsbereich folgende Hausrechtsmaßnahmen dokumentiert.

Jahr

2024

2025

2026 (bis 21.06.)

Hausrechtsmaßnahmen

104

87

27

  1. Wie oft wurde Kräfte des PK 37 oder anderer Polizeikommissariate bzw. Einsatzeinheiten für die Durchsetzung dieses Hausrecht hinzugezogen?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die HHW kann in den statistischen Daten nicht den Grund für die Polizeianforderung herausfiltern. Aufgeführt sind daher alle Polizeianforderungen für den ZOB Wandsbek Markt. Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil der Polizeianforderungen sich auf Personalienfeststellungen im Rahmen der Fahrkartenprüfung bezieht. Dieser Anlass wird allerdings statistisch nicht als Hausrechtsmaßnahme gewertet, was bei der Bewertung der Zahlen zwingend zu beachten ist. Dies erklärt beispielsweise, warum im Jahr 2026 die Zahl der Polizeianforderungen die Zahl der Hausrechtsmaßnahmen übersteigt.

Jahr

2024

2025

2026 (bis 21.06.)

Polizeianforderungen

83

85

39

Behörde für Inneres und Sport (BIS)

Im Sinne der Fragestellung wurde die Polizei im Jahr 2023 insgesamt drei Mal, im Jahr 2024 sechs Mal, im Jahr 2025 elf Mal und im laufenden Jahr 2026 (Stand: 7. Juli 2026) bislang zwei Mal tätig.

  1. In welchem Intervall kontrollieren Einsatzkräfte des PK 37 das Gebiet?
  1. Wie oft haben Kräfte des PK 37 oder anderer Polizeidienststellen Platzverweise auf dem angegebenen Areal in den vergangenen drei Jahren jeweils und insgesamt ausgesprochen?
  1. Welches waren die fünf häufigsten Gründe für einen Platzverweis?
  1. Wie bewertet die Polizei die Sicherheitslage am ZOB Wandsbek Markt, auf dem Wandsbeker Marktplatz und im Puvogel Garten jeweils? Wie hat sich diese Bewertung in den vergangenen drei Jahren entwickelt?
  1. Wie beurteilt die Polizei die Situation am ZOB Wandsbek Markt, auf dem Wandsbeker Marktplatz und im Puvogel-Garten jeweils? Hat sich die Einschätzung der Polizei in den vergangenen drei Jahren verändert?
  1. Worauf beruht die jeweilige Einschätzung?

Behörde für Inneres und Sport (BIS)

Die Busumsteigeanlage Wandsbek-Markt, zusammen mit dem darunterliegenden U-Bahnhof, stellt einen der meist frequentierten Verkehrsknotenpunkte im Hamburger ÖPNV mit etwa 110.000 täglichen Fahrgästen dar. Seitens der Polizei wurde seit November 2024 eine regelmäßige Lageauswertung für den Bereich Wandsbeker Marktplatz, Busumsteigeanlage und U-Bahnhaltestelle durch eigene Feststellungen sowie durch Hinweise aus der Bevölkerung fest implementiert. Auch der Puvogel-Garten wurde hierbei in die Betrachtung einbezogen.

Die Bewertung der infrage stehenden Bereiche zeigt im innerstädtischen Vergleich keine besonderen Auffälligkeiten. Die regelmäßig am Wandsbeker Marktplatz anzutreffende Personengruppe mit kontinuierlichem Alkoholkonsum verhält sich grundsätzlich rechtskonform. Ein Kriminalitätsschwerpunkt ist dort nicht feststellbar. Auch im Rückblick auf die vergangenen drei Jahre haben sich die Lage und die polizeilich relevanten Parameter an diesen Örtlichkeiten nicht signifikant verändert. Trotz vermehrter Medienberichte Ende Oktober 2024 über Alkohol- und Drogenkonsum sowie aggressives Betteln, konnte das zuständige Polizeikommissariat 37 keine signifikante Häufung von Beschwerden oder auffälligen Personengruppen feststellen. Ein am 17. Februar 2025 abgehaltener Runder Tisch zur Sicherheit an Bahnhöfen, an dem auch Vertreter des PK 37 teilnahmen, führte zu keiner weiteren Fortsetzung, da keine besondere Gefährdungslage erkannt und die bestehenden Maßnahmen als ausreichend bewertet wurden.

Die Polizei bewertet die Situation im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung weiterhin als weitgehend unauffällig.

Die Bereiche werden durch die zuständigen Beamtinnen und Beamten des Besonderen Fußstreifendienstes sowie der Dienstgruppe Operative Aufgaben im Rahmen unregelmäßiger Streifenfahrten und Streifengänge kontrolliert. Darüber hinaus finden Verbundeinsätze zur Durchsetzung des Waffenverbots im ÖPNV statt. Bei Bedarf werden anlassbezogene Maßnahmen ergriffen. Ein festes Kontrollintervall im Sinne der Fragestellung besteht nicht.

Jeder erteilte Platzverweis erfolgt auf Grundlage einer ermessensbasierten Einzelfallentscheidung nach den Voraussetzungen des § 12a des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Demnach kann eine Person zur Gefahrenabwehr vorübergehend von einem Ort verwiesen oder ihr das Betreten eines Ortes untersagt werden. Statistische Daten zu erteilten Platzverweisen am örtlich zuständigen Polizeikommissariat im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht erhoben.

Darüber hinaus trifft die Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf Basis aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen alle notwendigen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Zukünftige Entwicklung

  1. Welche Maßnahmen verfolgt das Bezirksamt Wandsbek zur Verbesserung von Aufenthaltsqualität, Sauberkeit und Sicherheit im Bereich des ZOB Wandsbek Markt, des Wandsbeker Marktplatzes und des Puvogel Gartens?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, wird weiterhin die von ihm betreuten Flächen auf Mängel im Zuständigkeitsbereich prüfen und diese Mängel unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen abstellen.

  1. Welche Maßnahmen plant die Hamburger Hochbahn AG zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Sauberkeit und des Sicherheitsgefühls am ZOB Wandsbek Markt?
  1. Welche Verbesserungen sind seitens der HHA und der Polizei zum Schutz der Bevölkerung in den Abendstunden und der dunklen Jahreszeit geplant?

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Die HHW wird auch weiterhin an den bekannten Maßnahmen am ZOB Wandsbek Markt festhalten. Dies umfasst vor allem die intensive Bestreifung im Rahmen des täglichen Dienstes, den vermehrten Einsatz der mobilen Wache mit einer dauerhaften Anwesenheit von Mitarbeitenden der HHW über einen längeren Zeitraum und gemeinsame Kontrollmaßnahmen mit dem PK 37 bzw. der Polizei Hamburg.

Behörde für Inneres und Sport (BIS)

Siehe Antwort zu 16 bis 21.

Anhänge

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Lokalisation Beta
Wandsbeker Marktstraße Wandsbek Schloßstraße Wandsbeker Marktstraße Marktstraße Robert-Schuman-Brücke Wandsbeker Marktplatz Puvogel-Garten Robert-Schuman-Brücke

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