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"Sicherheit in Hamburg erhöhen, Unterflur-Hydranten mit Fahrradabstellbügeln sichern." Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen

Antrag

Letzte Beratung: 26.09.2022 Hauptausschuss Ö 5.7

Sachverhalt

 

Mit weißen, rot umrandeten Hinweisschildern (25 x 20 cm) wird von Hamburg Wasser an Straßenrändern, an Laternen, Häuserwänden, Zäunen und mittels kleiner Stellschilder auf das Vorhandensein von Feuerlöschhydranten (Unterflur-Hydranten) im öffentlichen Raum aufmerksam gemacht. Vielfach sind die Hydranten auf Gehwegen, am Straßenrand - häufig im Fahrbahnbereich, dann zumeist jedoch am Fahrbahnrand - auch im Bereich von Parkbuchten zu finden.

 

Über Unterflur-Hydranten ist das Parken gem. der StVO §12, Abs. 3, Nr. 4 verboten.

 

Dieses Verbot ist vielen Verkehrsteilnehmer*innen nicht bekannt und findet demzufolge wenig Beachtung durch Pkw-Nutzer*innen, was im Fall von notwendiger Nutzung der Unterflur-Hydranten wertvolle Zeit bei der Brandbekämpfung kosten kann.

 

Da in Hamburg im Rahmen der Mobilitätswende Flächen zur Nutzung als Fahrradabstellflächen benötigt werden, bietet es sich an, Flächen, die aus wichtigem Grunde für solche infrage kommen, zu identifizieren.

 

Weil das Überparken von Unterflur-Hydranten nicht erlaubt ist, könnten diese durch Fahrradabstellbügel so geschützt werden, dass sie am Straßenrand und in Parkbuchten nicht überparkt werden können. Der Abstand zu den am Boden befindlichen Markierungen der Unterflur-Hydranten müsste so erfolgen, dass am Fahrradabstellbügel abgestellte Fahrräder den Einsatz der Hydranten nicht gefährden. Zudem ist künftig bei Baumaßnahmen darauf zu achten, dass Unterflur-Hydranten nicht in Parkbuchten und auf Gehwegen, wo das Parken gestattet ist, verbaut werden, d.h. dort keine Parkmöglichkeiten bzw. Parkbuchten entstehen.

 

Da es für Verkehrsteilnehmer*innen aufgrund von häufig fehlenden Unterflur-Hydranten-Hinweisschildern am Straßenrand schwierig ist, die Unterflur-Hydranten-Standorte zu identifizieren, ist Hamburg Wasser aufgefordert, die fehlenden Hinweisschilder nachzurüsten. Eine enge Zusammenarbeit des Bezirksamtes mit Hamburg Wasser wird diesbezüglich empfohlen.

 

Durch die o.g. Maßnahmen entsteht im gesamten Stadtgebiet eine Vielzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten in Straßenverläufen, was die Zufriedenheit der Radfahrer*innen erhöhen und die Akzeptanz der Mobilitätswende weiter steigern wird.

Die Errichtung von Fahrradanlehnbügel zum Schutz der Unterfluhrydranten bietet die Möglichkeit zahlreiche neue Fahrradabstellplätze zu schaffen, da um die einzelnen Unterflurhydranten, je nach den örtlichen Verhältnissen, auch mehrere Fahrradanlehnbügel errichtet werden könnten.

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

 

1. bei Hamburg Wasser alle im Bezirk Wandsbek befindlichen Unterflur-Hydranten abzufragen und in einer Karte darstellen zu lassen.

 

2. Bei Hamburg Wasser darauf hinzuwirken, dass die im Bezirk Wandsbek befindlichen Unterflur-Hydranten grundsätzlich durch die dafür vorgesehenen Unterflur-Hydranten-Hinweisschilder am Straßenrand gekennzeichnet sind bzw. bei Fehlen diese aufgestellt werden.

Bei der Durchführung ist die Nutzung der Expertise der Wegewarte zu empfehlen.

 

3. anhand der aus 1. von Hamburg Wasser zur Verfügung gestellten Karte zu prüfen, an welchen Standorten Unterflur-Hydranten an Stellen platziert sind, wo diese vom verbotswidrigen Überparken durch Fahrzeuge (am Gehwegrand, am Fahrbahnrand, in Parkbuchten) „bedroht“ sind und es ins Arbeitsprogramm MR21 aufzunehmen.

 

4. anhand der aus 1. von Hamburg Wasser zur Verfügung gestellten Karte zu prüfen, in welchen Fällen die Unterflur-Hydranten durch im notwendigen Abstand entstehende Fahrradabstellplätze vor dem Überparken von Fahrzeugen „geschützt“ werden können.

 

5.

zu prüfen, wie viele Fahrradabstellbügel im Einzelfall pro Unterflur-Hydrant zum Zweck des Schutzes der Unterflur-Hydranten errichtet werden können (2, 3, 4, …?).

Hier ist auch die Feuerwehr zu beteiligen, um den notwendigen Abstand zu den Fahrradbügeln zu ermitteln, um ungehinderten Zugang trotz Fahrradbügel zu ermöglichen-

 

6.

6.a. das gemeinsam mit Hamburg Wasser erarbeitete Ergebnis des Prüfauftrages zu 1. bis Ende des Jahres 2022 im MoWi vorzustellen. 

 

6.b. die Ergebnisse der Prüfungen der Prüfaufträge 2.-5. erstmals bis Ende des Jahres 2022, danach fortlaufend vierteljährlich, jeweils zum Ende jedes Quartals, im MoWi vorzulegen und

 

6.c. Pläne zu Umsetzung der Intention dieses Antrages zu erstellen und dem MoWi mitzuteilen.

 

6.d. mitzuteilen, wann an welchen Standorten Unterflur-Hydranten zum Schutz vor Überparken von wie vielen Fahrradabstellbügeln geschützt wurden.

 

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