22-1502

Schulwegsicherung in der Stadtbahnstraße - Servicelösung an der Stadtbahnstraße wiederherstellen: aktuelle Wegebaumaßnahmen nutzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.11.2024 (Drs. 22-0556)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.35

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das Bezirksamt wird gebeten, an der Stadtbahnstraße im Bereich Horstweg und (mindestens) Weidestraße unter anderem durch bauliche oder andere Maßnahmen im Anschluss die Arbeiten der Leitungsträger einen Zustand herzustellen, der eine Servicelösung oder eine serviceähnliche Lösung ermöglicht.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Die „Abordnung“ einer geduldeten Servicelösung erfolgt stets durch die Polizei. Die Verwaltung im Bezirksamt hat hier keine Zuständigkeiten und auch keine Einflußnahmemöglichkeiten.

Fachliche Erläuterung: Bei der sogenannten „Servicelösung“ (Freigabe der Gehwege für den Radverkehr) handelt es sich um eine Ausnahmeregelung zum § 2 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen.

Die oberste Landesbehörde im Sinne des § 44 StVO (Sachliche Zuständigkeit) ist die Behörde für Inneres und Sport, Amt für Innere Verwaltung und Planung A43. Diese hat eine verbindliche Handlungsanweisung zur Freigabe von Gehwegen zur Mitbenutzung durch den Radverkehr erlassen. Nach dieser Anweisung kommt eine Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr durch die Straßenverkehrsbehörden insbesondere nicht in Betracht … bei einer Gehwegbreite unter 2,00 m.

Eine „serviceähnliche Lösung“ ist rechtlich nicht normiert.

Laut der vorliegenden Prüfung könnte das Bezirksamt nur in wenigen Abschnitten eine Breite ≥2,00m mit „einfachen Mitteln“ erreichen, die für die Anordnung der „Servicelösung“ durch die Straßenverkehrsbehörde notwendig sind. Ansonsten sind größere Umbauten und massive Baumverluste nötig.

Um eine verlässliche, detaillierte Aussage treffen zu können, wird aktuell eine Vermessung der Nebenflächen durchgeführt und im Anschluss daran kann ein Lageplan der vorhandenen Situation erstellt werden. Auf dieser Basis können dann Varianten erarbeitet werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine Servicelösung anordnungsfähig einrichten zu können.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.05.2025
Ö 14.35
Lokalisation Beta
Stadtbahnstraße Horstweg Weidestraße

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