Schulwegsicherung für die Grundschule Rahlstedter Höhe Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024 (Drs. 21-8921.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob die Errichtung einer Absperrung zwischen Fußweg und Fahrbahn am Rahlstedter Weg im Bereich des Eingangs der Grundschule Rahlstedter Höhe möglich ist, um den Schulweg zu sichern.
2. Bei positiver Prüfung wird die zuständige Fachbehörde gebeten, dieses Vorhaben priorisiert umzusetzen.
Das Polizeikommissariat 382, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung folgendermaßen Stellung:
Aufgrund der in der Beschlussempfehlung beschriebenen Umstände des Schulausbaus der Grundschule. Rahlstedter Höhe und des geplanten Zugangs des Schulgeländes zum vielbefahrenen Rahlstedter Weg, wird nach Rücksprache mit der zustimmungspflichtigen zentralen Straßenverkehrsbehörde VD 5, ein Fußgängerschutzgitter von 15 m Länge, i.H. des neu einzurichtenden Zugangsstraßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Vorbehalt für die Errichtung dieses Fußgängerschutzgitters ist der günstigstenfalls zeitgleich erfolgende Rückbau der an der Stelle noch vorhandenen Bauzufahrt durch den Straßenbaulastträger.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n