Schulwegplaner als Instrument der Schulwegsicherung im Schulinfosystem Hamburg (SISy) (bzgl. Drs. 22-2619) Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.02.2026 (Drs. 22-3027)
Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.46
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt wie folgt Stellung:
Das Schulinfosystem wurde im Auftrag der BSFB durch denLandesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) im Geoportal aufgebaut. Grundlage dafür sind die beim LGV vorhandenen Geodaten sowie die Schuladressen, die von der für Bildung zuständigen Behörde bereitgestellt werden. Das Schulweginfosystem beinhaltet lediglich eine Routingfunktion innerhalb des Geoportals und kann die Eltern dahingehend unterstützen, den kürzesten Schulweg auszuwählen. Das Routing ist hierauf optimiert. Ob ggf. weitere Parameter beachtet werden, kann ggf. derLGV darstellen.
Fragen zur möglichen zusätzlichen Ausschilderung von Radwegen in Hamburg in Schulnähe oder die Möglichkeit der Darstellung von Radwegen auf dem Kartenmaterial des LGV müsste durch die BSW bzw. den Bezirk beantwortet werden.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) wie folgt Stellung:
Dem LGV liegen hierzu keine genaueren Informationen vor. Die Verantwortung für Schulwegplanung müsste grundsätzlich bei der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) liegen. Vor Ort könnte ferner der Bezirk mit Fragen der Schulwegplanung befasst sein. Der LGV pflegt als Dienstleister im Auftrag der BSFB lediglich das sogenannte „Schulweg-routing“, welches von der Schulwegplanung zu unterscheiden ist. Mit Hilfe des Geoportals der Freien und Hansestadt Hamburg können sich Eltern und Schüler:innen mit dem Schulwegrouting den kürzesten (Fuß-)Weg von ihrer Haustür zur Schule anzeigen lassen.
Für die Ausweisung und Beschilderung von Wegen ist die Behörde für Verkehr undMobilitätswende (BVM) verantwortlich.
Sofern die Fragestellung eine digitale Darstellung und Kennzeichnung besonders sicherer Radwege an möglichst wenig befahrenen Straßen (für Kinder ab dem 10. Geburtstag) bzw. sicherer Radwege möglichst ohne das Befahren von Straßen (für Kinder unter 10 Jahren) adressiert, wäre eine solche Darstellung bei einem entsprechenden Auftrag der zuständigen Behörden im Geoportal mittels grafischer Hervorhebung der jeweiligen Route durch den LGV technisch umsetzbar. Die Darstellung im Geoportal könnte auch auf Hamburg.de oder auf der Internetseite des Bezirks verlinkt werden.
Sofern es um die Darstellung in der Örtlichkeit geht, ist die BVM die zuständige Behörde.
Bezirkliche Radwegekonzepte liegen nicht in der Verantwortung des LGV bzw. der BSW, sondern in Verantwortung des Bezirks.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes ist noch nicht finalisiert.
Bei der Fortschreibung wird explizit darauf geachtet, dass möglichst viele Schulstandorte in das Netz integriert werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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