20-4920

Schulweg/Radweg Bökenbarg Eingabe Stellungnahme der Polizei

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Das zuständige Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt zu o.g. Eingabe wie folgt Stellung:

Für bauliche Änderungen/ Verbesserungen (Nr. 1 bis 3.) der Eingabe ist das Bezirksamt/ der LSBG zuständig.

Die Anordnung von Tempo 30 ist rechtlich weder als 30er-Strecke noch als Tempo-30 Zone zulässig.

Die Verkehrsunfalllage im Bökenbarg ist absolut unauffällig, Unfälle mit Radfahrer- oder Fußgängerbeteiligung gab es erfreulicherweise nicht.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Bökenbarg

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Themen Beta

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