20-4920

Schulweg/Radweg Bökenbarg Eingabe Stellungnahme der Polizei

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Das zuständige Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt zu o.g. Eingabe wie folgt Stellung:

 

r bauliche Änderungen/ Verbesserungen (Nr. 1 bis 3.) der Eingabe ist das Bezirksamt/ der LSBG zuständig.

 

Die Anordnung von Tempo 30 ist rechtlich weder als 30er-Strecke noch als Tempo-30 Zone zulässig.

Die Verkehrsunfalllage im Bökenbarg ist absolut unauffällig, Unfälle mit Radfahrer- oder Fußngerbeteiligung gab es erfreulicherweise nicht.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n