Schulentwicklungsplan für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg 2019 Anhörung der Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG
Die beigefügte Anhörung gem. § 28 BezVG der Behörde für Schule und Berufsbildung liegt der Geschäftsstelle vor.
Die Anhörungsfrist endet am 16. August 2019.
Nachtrag: Die Anhörungsfrist wurde verlängert und endet am 30. August 2019.
Zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 28 BezVG
Schreiben der BSB
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