Schuleingangsuntersuchung: Zur Sicherstellung auch neue Wege gehen Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.12.2021 (Drs. 21-4088.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, Eltern von Kindern, bei denen die kostenlose
U9 Untersuchung beim Kinderarzt ansteht, einen Aufruf zukommen zu lassen, diese wahrzunehmen, damit keine Kinder durch das Untersuchungsraster fallen.
Die Fachbehörden werden gebeten, auf die Kassenärztliche Vereinigung einzuwirken, die Familien von Kindern im entsprechenden Untersuchungsalter (U9) auf die Wahrnehmung der genannten Untersuchung hinzuweisen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Schuleingangsuntersuchungen verfolgen das Ziel, Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch frühzeitig zu erkennen und die Kinder und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer Fördermaßnahmen zu beraten. Jedem Kind soll dadurch ein guter Start in die Schule ermöglicht werden, um somit möglichst viele Zukunftschancen zu sichern.
Neben dem im Vordergrund stehenden Aspekt des individuellen Nutzens der Schuleingangsuntersuchung für das Kind liefern die Daten der Schuleingangsuntersuchung wichtige Informationen über den Gesundheit- und Entwicklungszustand der Kinder in Hamburg. Die Coronapandemie und der damit einhergehende Personalmehrbedarf in den Gesundheitsämtern im Infektionsschutz haben im vergangenen Schuljahr zu einer geringeren Schuleingangsuntersuchungsquote als in vorpandemischen Jahren geführt.
Die Schuleingangsuntersuchungen wieder flächendeckend durchführen zu können, ist erklärtes Ziel der Sozialbehörde. Die dafür erforderliche Personalerhöhung im Schulärztlichen Dienst der Bezirke wird im Rahmen der Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (PÖGD) in Hamburg verfolgt. Der PÖGD bringt 110 Stellen nach Hamburg, der größte Teil davon wird in den bezirklichen Gesundheitsämtern aufgebaut. Vorgesehen ist eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in allen Bereichen, insbesondere prioritär im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der den Schulärztlichen Dienst umfasst.
Abzugrenzen von den Schuleingangsuntersuchungen sind die Früherkennungsuntersuchungen U8 und U9. Diese sind trotz der oft zeitlichen Nähe zueinander keine Wiederholung. Beide ähneln sich (körperliche Untersuchung, Entwicklungsbeurteilungen), verfolgen jedoch gänzlich unterschiedliche Ziele. Die U9 in der Kinderarztpraxis dient dem Zweck der Früherkennung und Behandlung von Krankheiten und Entwicklungsauffälligkeiten, die Schuleingangsuntersuchung der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter stellt fest, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags körperlich und seelisch gewachsen ist, welche Unterstützungsbedarfe vorhanden sind und wo z. B. in der Schule gegebenenfalls Hilfen benötigt werden. Die U-Untersuchungen dienen ausschließlich der individualmedizinischen Betrachtung, ihnen kommt nicht die Mittlerfunktion in das Schulsystem zu. Von daher ergänzen sich Schuleingangs- und Früherkennungsuntersuchungen, sie können sich nicht ersetzen.
Trotzdem ist der o.g. Antrag der BV Wandsbek, die U9 Untersuchungen aktuell besser zu bewerben, gerade auch in Pandemiezeiten als Beitrag zur Gesunderhaltung bei Kindern sinnvoll und wird aus fachlicher Sicht unterstützt.
Die Sozialbehörde wird die U9 Untersuchung auf ihren Sozial-Media-Plattformen bewerben. Insbesondere werden die Eltern darauf hingewiesen, dass auch außerhalb der eigentlich vorgesehenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen werden können. Diese Verlängerung gilt vorerst bis 30.06.2022. Eine zeitlich beschränkte Fortführung der Aussetzung der Fristen nach dem 30.06.2022 wird von Seiten der Fachbehörde mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVH) angestrebt. Weitere Möglichkeiten für die Bewerbung der U9, wie beispielsweise mit einer Plakatkampagne, werden geprüft. Zudem werden von Seiten der Fachbehörde die gesetzlichen Krankenkassen zeitnah angeregt, die Wahrnehmung der Untersuchungen durch ein persönliches Einladungsschreiben an die Eltern zu bewerben.
Die Zentrale Stelle in Neumünster erhält die Daten für ihre Einladungsschreiben zur U6/U7 (https://www.hamburg.de/kindergesundheit/4335442/neues-einladungswesen-u6-u7/) vom amtlichen Melderegister aufgrund einer gesetzlichen Grundlage. Anders als beim Einladungswesen zur U6/U7, wo gemäß § 7b HmbGDG die Sorgeberechtigten ein Einladungsschreiben zur U6 und U7 erhalten, gibt es diese rechtliche Grundlage für die U9 nicht. Der Zentralen Stelle liegen daher keine Daten vor, um Eltern auf die anstehende U9 hinzuweisen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n