22-4315

Schulbegleitung verlässlich gestalten: Schnittstellen zwischen Schulbehörde, ReBBZ und bezirklicher Jugendhilfe professionalisieren Gegenantrag der CDU-Fraktion zu Drs. 22-4281

Antrag

Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.6.1

Sachverhalt

Anlass für die Befassung der Bezirksversammlung ist ein Offener Brief des Elternrats der Schule Bekkamp, einer Ganztagsschule in Jenfeld mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, vom 26.08.2026: Wegen nicht verfügbarer Schulbegleitungen konnten mehrere Kinder zum Schuljahresbeginn nicht am Unterricht teilnehmen. Schulbegleitung ist die praktische Voraussetzung dafür, dass der gesetzlich verankerte Anspruch von Kindern mit Unterstützungsbedarf auf schulische Teilhabe der Grundgedanke der Inklusion tatsächlich eingelöst wird. Fällt sie aus, geht den betroffenen Kindern nicht nur Unterrichtszeit, sondern auch Kontinuität in ihrer Förderung verloren. Zugleich werden ihre Familien häufig kurzfristig vor erhebliche organisatorische und berufliche Probleme gestellt.

Je nach Fallkonstellation wird Schulbegleitung entweder nach § 12 Hamburgisches Schulgesetz durch die Schulbehörde und die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) organisiert oder bei Individualantrag nach § 35a SGB VIII beziehungsweise § 112 SGB IX erbracht. Damit bestehen unterschiedliche Zuständigkeiten und enge Schnittstellen zwischen der Schulbehörde, den ReBBZ, den zuständigen bezirklichen Fachstellen sowie den eingesetzten Trägern.

Aus bildungspolitischer Sicht reicht eine reine Bestandsaufnahme nicht aus. Notwendig sind eine belastbare Datengrundlage zum Umfang der Betroffenheit, überprüfbare Qualitäts- und Qualifikationsstandards für Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, Klarheit bei Aufsichts- und Sicherheitsfragen sowie eine verlässliche Steuerung der eingesetzten Träger einschließlich der Personalgewinnung und -bindung. Ebenso müssen die Ursachen der aktuellen Verzögerungen benannt und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Schulbegleitung dargestellt werden.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich dafür aus, dass bewilligte Schulbegleitungen künftig so rechtzeitig beauftragt und personell abgesichert werden, dass sie spätestens zum Schuljahresbeginn einsatzbereit sind. Organisatorische Verzögerungen oder ungeklärte Zuständigkeiten rfen nicht dazu führen, dass Kinder aus Sicherheitsgründen zu Hause bleiben müssen.
  1. Die zuständige Fachbehörde und Verwaltung werden gebeten:

Vertreterinnen oder Vertreter

a) der für Schule zuständigen Fachbehörde,

b) der ReBBZ Wandsbek-Nord und Wandsbek-Süd sowie

c) der zuständigen bezirklichen Fachstellen

in eine der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses einzuladen. Die Mitglieder des Sozialausschusses sollen zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls eingeladen werden.

  1. In der Sitzung soll insbesondere über folgende Punkte berichtet werden:

a) Aufbau und Arbeitsweise der ReBBZ sowie die aktuelle Situation der Schulbegleitung an den Wandsbeker Schulen und die Auswirkungen der Neuorganisation,

b) die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Verfahren nach § 12 HmbSG, § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX,

c) Qualitätsstandards und Qualifikationsanforderungen für Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter,

d) Sicherheitsaspekte und Fragen der Aufsichtspflicht,

e) die Zusammenarbeit und die Kommunikationswege zwischen Schulbehörde, ReBBZ, bezirklichen Fachstellen und den eingesetzten Trägern,

f) die Beauftragung und Steuerung der Träger einschließlich der notwendigen Vertragsvorläufe sowie

g) die Herausforderungen bei der Personalgewinnung und -bindung.

  1. im Vorfeld der Sitzung bei der für Schule zuständigen Fachbehörde und den ReBBZ Wandsbek-Nord und Wandsbek-Süd einen Sachstand einzuholen und dem Jugendhilfeausschuss rechtzeitig vor der Sitzung zuzuleiten, aus dem hervorgeht,

a) wie viele Kinder an Wandsbeker Schulen zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 trotz festgestellten oder bewilligten Bedarfs keine oder keine ausreichende Schulbegleitung erhalten haben,

b) welche Schulen betroffen waren,

c) in welchem Umfang bewilligte Unterstützungsstunden nicht abgedeckt werden konnten,

d) wie lange die jeweilige Unterversorgung andauerte beziehungsweise voraussichtlich noch andauert und

e) wie viele Kinder deshalb nicht oder nur eingeschränkt am Unterricht teilnehmen konnten.

Die Angaben sollen, soweit möglich, nach Leistungen gemäß § 12 HmbSG, § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX differenziert werden.

  1. Gemeinsam mit den beteiligten Stellen darzustellen, welche Maßnahmen vorgesehen sind, um die Schulbegleitung künftig verlässlich sicherzustellen. Dabei soll insbesondere eingegangen werden auf

a) frühere und transparente Beauftragungen beziehungsweise Vertragsabschlüsse mit Trägern,

b) die Gewinnung und Bindung geeigneten Personals,

c) verbindliche Kommunikations- und Vertretungsregelungen bei kurzfristigen Ausfällen sowie

d) die frühzeitige Information und Entlastung der betroffenen Familien.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.09.2026
Ö 4.6.1
Lokalisation Beta
Bekkamp Jenfeld

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