22-4281

Schulbegleitung sichert die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen: Beleuchtung der Schnittstellen von Schulbehörde und bezirklicher Jugendhilfe Debattenantrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.6

Sachverhalt

Am 26.08.2026 wandte sich der Elternrat der Schule Bekkamp, einer Ganztagsschule in Jenfeld mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, in einem Offenen Brief an die Schulsenatorin. Hintergrund sind die Auswirkungen der sogenannten Neuorganisation der Schulbegleitung durch die zuständige Fachbehörde. In dem Brief wird zwar grundsätzlich begrüßt, dass an der Schule nun scheinbar nachträglich mehr Stunden für die Schulbegleitung genehmigt worden seien, um den tatsächlichen Bedarf der Kinder zu decken. Allerdings seien viele dieser benötigten Stellen noch nicht besetzt. Nicht zuletzt, da das zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) erst zwei Tage vor Schulstart dazu angehalten worden sei, entsprechende Verträge mit Trägern zu schließen.

Im Ergebnis wurden daher Eltern, wie auch an anderen Schulen, teilweise gebeten ihre Kinder aus Sicherheitsgründen zuhause zu betreuen.

r viele unserer Kinder startet das Schuljahr mit der Botschaft, nicht in die Schule gehen zu können und für die Eltern mit der Ungewissheit, wie lange dieser Zustand anhalten wird und ob wir bald unsere Jobs verlieren, da wir mal wieder ausfallen.“ heißt es in dem Schreiben.

Sofern Eltern keinen Individualantrag nach § 112 SGB IX oder § 35a SGB VIII gestellt haben, wird die die Schulbegleitung über § 12 des Hamburger Schulgesetzes organisiert. In diesem Prozess spielen die 13 ReBBZ Standorte, von denen sich zwei (Wandsbek-Nord und Wandsbek-Süd) in unserem Bezirk befinden, eine entscheidende Rolle. Die Angebote in den Wandsbeker ReBBZ umfassen neben eigenen Bildungsangeboten an insgesamt vier Schulen auch verschiedene Beratungsangebote für Lehrer*innen, Schüler*innen, Eltern und Kooperationspartner*innen. Zu letzteren gehören unter anderem auch der Allgemeine Soziale Dienst, Jugendhilfeträger, der Jugendpsychiatrische Dienst oder die Kinderschutzkoordination des Bezirks. Damit existiert eine große Schnittstelle zwischen den bei der Schulbehörde angesiedelten ReBBZs mit Verantwortungsbereichen des Bezirksamts, die ebenfalls deutlich aufzeigt, dass (fehlende) Schulbegleitung für die Kinder und Familien Auswirkungen auf die Ebene der Kinder- und Jugendhilfe hat. Daher sollten wir uns auch in der Bezirksversammlung Wandsbek mit den Angeboten ReBBZ auseinandersetzen.

Petitum/Beschluss
  1. Die Verwaltung wird gebeten, eine*n Referent*in aus dem ReBBZ Wandsbek-Süd oder Wandsbek-Nord in eine der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses unter Hinzuladung des Sozialausschusses einzuladen, um über Aufbau, Bildungs- und Beratungsangebote zu berichten und dabei insbesondere auf die aktuelle Situation in der Schulbegleitung sowie Art und Umfang der Kooperation mit den Fachstellen des Bezirksamts sowie weiteren Trägern der Jugendhilfe einzugehen.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, in die entsprechende Sitzung ebenfalls eine*n Referent*in zu entsenden, die zu den nach § 35a SGB VIII beantragten Schulbegleitungen und die aktuelle Situation berichtet.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Bekkamp Jenfeld

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.