21-2589

Schaffung eines weiteren Zuganges zum S-Bahnhof Wandsbeker Chaussee Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.11.2020 (Drs. 21-2253.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 17.02.2021 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 6.3

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt Wandsbek werden aufgefordert, zu prüfen, ob

und wie von der Bahnbrücke Pappelallee aus ein weiterer Zugang zum S-Bahnhof Wandsbeker

Chaussee geschaffen werden kann.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Die Station Wandsbeker Chaussee wird in der Hauptverkehrszeit von den Linien S1 und S11 jeweils im Zehn-Minuten-Takt angefahren und ist Umsteigestation zur U-Bahn-Linie 1. Im S-Bahn Bereich nutzen etwa 16.000 Personen pro Tag die Station (etwa hälftig als Ein- und Aussteigende) und damit den Zugang zur gleichnamigen Straße.

 

Durch den geringen Abstand von ca. 750 Metern (m) zur benachbarten S-Bahn-Station Hasselbrook ist der Bereich südlich der Pappelallee gut an das Schnellbahnsystem angebunden. Der südöstliche Quadrant der Station Wandsbeker Chaussee (südlich Wandsbeker Markstraße und östlich Hammer Straße) wird durch die neue S4-Station, die zwischen Schlossgarten und Am alten Posthaus entstehen wird, vollständig an das Schnellbahnsystem angeschlossen 

 

Ein zweiter Zugang lässt keine deutliche Nutzersteigerung der Gesamtsituation erwarten und ist auch aus Gründen der Verkehrssicherheit (Evakuierung/Brandschutz) nicht zwingend notwendig. Er wäre auch Sicht des Komforts der Fahrgäste aber wünschenswert.

 

Der Schwerpunkt der kurz- und mittelfristigen Investitionen in Bestandsstationen der S-Bahn liegt aktuell prioritär in der barrierefreien Ausgestaltung. Die Barrierefreiheit ist am Standort Wandsbeker Chaussee mit dem Aufzug bereits gegeben. Vor diesem Hintergrund wird die Schaffung eines weiteren Zugangs zum S-Bahnhof Wandsbeker Chaussee aktuell nicht gefördert, aber mittelfristig auch nicht ausgeschlossen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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