21-6376.1

Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung Am Luisenhof Auskunftsersuchen vom 03.01.2023

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.05.2023
27.03.2023
02.03.2023
Sachverhalt

 

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales wurden die Eingaben Drs. 21-5599.1 und 21-6023 beraten. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass die in den Eingaben benannten Fragen als Auskunftsersuchen an die Fachbehörde gestellt werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) wie folgt:

                  02.02.2023

 

  1. Lese ich den Nachtrag vom 25.07.2022 richtig, dass vor der Wahl des Standortes Luisenhof keine Anfrage in den ansässigen Kitas und Schulen gemacht wurde, ob genügend freie Plätze und vor allem auch Personal vorhanden ist?
    1.          Falls doch, sind genügend freie Plätze vorhanden und wurde auch der Zuzug durch den Luisenhof Neubau mit 275 Wohnungen in die Planung mit einbezogen?
    2.          Wie ist die aktuelle Belegung der Schulen für das Schuljahr 2022/23?

 

  1. Wurden alternative Standorte in Erwägung gezogen? Welche waren das und warum wurden diese nicht gewählt?

 

  1. Wurde der Standort: Sportplatz Stühm-Süd geprüft, wenn ja mit welchem Ergebnis? Laut Hamburger Wochenblatt Juli 2021 soll dieses 12.000 m², mit roter Schottererde, nicht mehr genutzte Areal verkauft bzw. verpachtet werden, um dort Wohnungsbau zu betreiben.
    1.          Ist dieser Standort noch in Besitz der Stadt, wurde bereits ein Vertrag zu diesem Grundstück unterzeichnet?
    2.          Wie viele Schutzsuchende sind im Bereich Stühm-Süd untergebracht (Nennung von  Standort und Anzahl)?
  2. Wurde der Standort: Lienauschule geprüft, wenn ja mit welchem Ergebnis? Laut Hamburger Wochenblatt Dezember 2021 soll die leerstehende, ungenutzte, unter Denkmalschutz stehende Schule mit dem Verkauf des Sportplatzes Stühm Süd saniert werden und dort ein Gemeindezentrum errichtet und Wohnungsbau betrieben werden.
    1.          Sind schon Ausschreibungen zur Sanierung erfolgt, wurden bereits Zusagen der Stadt an Firmen für die Sanierung erteilt?
    2.          Wurde das Gelände um die Lienauschule als Standort geprüft, wenn ja mit welchem  Ergebnis?
    3.          Wie viele Schutzsuchende sind im Bereich der Lienauschule untergebracht (Nennung von Standort und Anzahl)?
    4.          Kommt der Standort der Lienauschule/-straße nicht auch bei einer erfolgten Ausschreibung in Frage, da ein Gemeindezentrum nachrangig zu werten ist, als eine Unterkunft für Schutzsuchende?

 

  1. Wurde für den Standort Farmsen (nicht Farmsen-Berne) der Orientierungs- und Verteilungsschlüssel bei der Planung angewendet?
    1.          Wurde bei der Berechnung die Unterkunft in der Steilshooper Allee 501 mit einbezogen?
    2.          Welchen Score hat Farmsen (nicht Farmsen-Berne) in den einzelnen Bereichen des OVS?

 

  1. Gibt es bei den aktuellen Baupreisen und den aktuellen Bauzinsen einen Käufer oder Pächter für das Grundstück Stühm Süd (Sportplatz) oder ist Ihnen dieser abgesprungen?

 

  1. Falls es einen Käufer oder Pächter gibt, ist dieses dann ein „Unternehmen“ – wie zum Beispiel Fördern und Wohnen – oder eine anderer öffentliche Unternehmung mit Städtischer Beteiligung wie die SAGA?

 

  1. Falls ein Käufer vorliegt, wann ist der geplante Baubeginn?

 

  1. Ist es nicht kurzfristig möglich auf diesem Grundstück eine Containerlösung für die Schutzsuchenden zu errichten? Diese wäre vor dem Winter bezugsfertig, kein Schutzsuchenden müsste in Zelten übernachten und nach dem Ukrainekrieg können die Container wieder abgebaut werden und das Grundstück stünde so der Quersubventionierung der Lienauschule zur Verfügung?

 

  1. Wäre diese Variante nicht kostengünstiger als 14 Mio. € für einen Neubau auszugeben?

 

  1. Ist in den 14 Mio € einkalkuliert, dass der Grundwasserspiegel für die Fundamente abgesenkt werden muss und auf Grund der moorastigen Gegend Fundamente für die „Häuser“ gegossen werden müssen? Wenn nein, wie hoch wären diese Baukosten?

 

  1. Frau Brinkmann (Bündnis 90/ Die Grünen) sprach auf der Bezirksversammlung von Häusern. In der Anhörung vom 04.07.2022 zur geplanten Bebauung ist von 5 temporären Schlichthäusern im Modulbauweise zuzüglich zwei weiterer 1-geschossiger Module für Gemeinschaftsräume sowie Büros für das Unterkunft- und Sozialmanagement von F&W auf dem Grundstück die Rede. Was soll vor Ort für ein Objekt entstehen? Ein gemauertes Gebäude oder ein Modulhaus und wenn letztes wie sieht ein solches Objekt aus?

 

Zu 1.-12.:

Siehe Stellungnahme der Sozialbehörde Drs. 21-5599.1 örU Am Luisenhof vom 29.12.2022.

 

 

Zur Fläche Eichenlohweg gegenüber von FAMILA / Steilshoop (siehe Eingabe Drs. 21-6023):

 

  1. Wurde diese Fläche im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterbringung für Geflüchtete geprüft?

 

Die genannte Teilfläche am Eichenlohweg (9.000 m², Flurstück 1471, Gemarkung Steilshoop) wurde von F&W auf ihre Eignung als Standort für die Unterbringung von Schutzsuchenden geprüft.

 

Die Fläche hat eine Breite von rd. 80 Metern und wird mittig der Länge nach von einer 110 kV Hochspannungsleitung überspannt.

Gemäß Bauprüfdienst (BPD) 6/2016 der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ist bei baulichen Anlagen im Nahbereich von Hochspannungsleitungen mit 110 kV ein Sicherheitsabstand von mindestens 40 Metern einzuhalten, insbesondere, wenn sie einer wohnähnlichen Nutzung dienen, um gesundheitliche Gefährdungen auszuschließen. Aufgrund der Lage der Hochspannungsleitung und der Größe der Fläche ist festzustellen, dass sich die Fläche leider nicht für eine Unterkunft eignet.

 

Es bleibt grundsätzlich festzuhalten, dass eine kurzfristig akquirierte Fläche für einen Notfallstandort, sofern diese alle Voraussetzungen erfüllt, keine Reserveflächenplanung ersetzt, die eine planerische Vorlaufzeit erfordert.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n