Sauberes und sicheres Kita-Umfeld in der Görlitzer Straße gewährleisten Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 06.10.2026 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 5.2
Für die Kinder der Kita in der Görlitzer Straße 17 gehört auch das unmittelbare Umfeld der Einrichtung zum Alltag. Eltern bringen und holen dort ihre Kinder, Beschäftigte bewegen sich täglich in diesem Bereich und die Wege in der Nachbarschaft werden bei Spaziergängen mit den Kita-Kindern genutzt. Gerade rund um eine Einrichtung für kleine Kinder sollte deshalb ein sauberes und sicheres Umfeld selbstverständlich sein.
Aus der Kita wird seit einiger Zeit von wiederkehrenden Verunreinigungen berichtet. In der Görlitzer Straße sowie insbesondere auf dem Weg unmittelbar hinter der Einrichtung befinden sich regelmäßig Müll, Glasscherben und weiterer Unrat. Gerade zerbrochenes Glas kann für kleine Kinder schnell zu einer konkreten Verletzungsgefahr werden. Zugleich berichtet die Einrichtung von wiederholten Rattensichtungen im unmittelbaren Umfeld.
Dabei sind mehrere Flächen mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten betroffen. Die öffentlichen Bereiche der Görlitzer Straße fallen, soweit sie der öffentlichen Reinigung unterliegen, in den Aufgabenbereich der Stadtreinigung Hamburg. Der Weg hinter der Kita befindet sich im Eigentum der SAGA. Unmittelbar an die Kita grenzt außerdem das Grundstück Görlitzer Straße 19 an, das sich im privaten Eigentum befindet und perspektivisch für ein Vorhaben des Landesbetriebs Erziehung und Beratung genutzt werden soll. Die Standortwahl für dieses Vorhaben liegt beim LEB.
Die unterschiedlichen Zuständigkeiten dürfen nicht dazu führen, dass Verunreinigungen im unmittelbaren Umfeld der Kita über längere Zeit bestehen bleiben. Das gilt umso mehr, weil Müll und insbesondere frei zugängliche Lebensmittelabfälle das Auftreten von Ratten begünstigen können. Der Senat bestätigt ausdrücklich, dass Vermüllung, unsachgemäße Abfalllagerung und Lebensmittelabfälle einen Rattenbefall begünstigen können.
Gerade bei einer Kindertagesstätte sollte nicht erst eine größere Belastung entstehen müssen, bevor gehandelt wird.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz möge beschließen:
keine Anlage/n
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