21-1219

Sanierung Wellingsbütteler Weg und Wellingsbütteler Landstraße: Umleitung darf nicht durch andere Bauarbeiten behindert werden Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Gemäß Antwort des Senats auf eine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Thering (Drucksache 21/19839) wird es von 2021 bis 2023 südlich der Rolfinckstraße zu umfangreichen Baumaßnahmen kommen.

 

Als Umleitungsstrecken werden die Straßen Brombeerweg und Alte Landstraße genannt.

Für die Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs im gesamten Alstertal ist es wichtig, dass diese Umleitungsstrecke in vollem Umfange zur Verfügung steht.
 

Der Regionalausschuss Alstertal möge daher beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt Wandsbek und die zuständige Fachbehörde werden bereits jetzt gebeten, alle zuständigen Behörden und Versorgungswerke (wie Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation etc.) darüber zu informieren, dass es während der Sanierung der Straßen Wellingsbütteler Weg und Wellingsbütteler Landstraße auf dem Straßenzug Bäckerbrücke, Poppenbütteler Weg, Alte Landstraße, Brombeerweg und Ratsmühlendamm

+ keine Verkehrsbehinderungen durch Baumaßnahmen,

+ keine Fahrbahn blockierenden Baustelleneinrichtungen für benachbarte Grundstücke sowie

+ keine Baumaßnahmen bei der Bäckerbrücke und bei der U-Bahnbrücke über den Brombeerweg

geben darf.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n