20-4767.1

Sanierung des Altrahlstedter Stiegs Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

­        Einstimmiger Beschluss mit geändertem Petitum des Regionalausschusses Rahlstedt vom 13.09.2017 (ursprüngliche Vorlage: Drs. 20-4767)

 

 

Der Altrahlstedter Stieg verbindet als gemeinsamer Geh- und Radweg die Pfarrstraße (Kirche) mit der Rahlstedter Bahnhofstraße (Hallenbad/Polizei). Ursprünglich war geplant, die Veloroute 7 durch den Altrahlstedter Stieg zu führen und in diesem Zusammenhang die Asphaltdecke des Altrahlstedter Stiegs zwischen Rahlstedter Uferweg bis Rahlstedter Kirchenstieg abzufräsen und neu zu asphaltieren; zusätzlich sollte der Altrahlstedter Stieg in ein Bord gefasst werden (vgl. Drs. 20-0261).

 

Später wurde der Verlauf der Veloroute 7 geändert, die Planung insoweit aufgegeben. Gleichwohl ist der Altrahlstedter Stieg ein beliebter Geh- und Radweg. Während ein Teil des Altrahlstedter Stiegs vor einigen Jahren bereits saniert wurde, steht eine solche Sanierung insbesondere im Abschnitt Rahlstedter Uferweg bis Rahlstedter Kirchenstieg noch aus. Der Nutzungskomfort ist hier für Fußgänger und Radfahrer (insbesondere solche mit Kindersitz) angesichts der gerissenen und teilweise geflickten Asphaltoberfläche sehr eingeschränkt. Darüber hinaus ist angesichts der Breite des Altrahlstedter Stiegs eine regelmäßige Pflege der Hecken beiderseits des Weges anzustreben.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt prüft den Zustand des gemeinsamen Geh- und Radwegs Altrahlstedter Stieg unter Berücksichtigung des Erläuterungsberichtes zur Veloroute 7 und schlägt Maßnahmen für eine möglichst kurzfristige und nachhaltige Verbesserung des Zustands insbesondere im Abschnitt Rahlstedter Uferweg bis Rahlstedter Kirchenstieg vor, beispielsweise die Aufnahme in die Liste für das Nebenflächenprogramm 2018.
     
  2. Darüber hinaus sorgt das Bezirksamt für eine ausreichende Pflege der Hecken beiderseits des Altrahlstedter Stiegs im Abschnitt Rahlstedter Uferweg bis Rahlstedter Kirchenstieg, ggf. durch Ansprache der verantwortlichen Grundeigentümer.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n