21-4554

Sanierung der Sporthalle des Hamburger Fußball-Verbandes e.V. (HFV) Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-3928.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.02.2022
03.02.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die 1974 durch die Bundeswehr errichtete Sporthalle des HFV e.V. ist aufgrund von Bauschäden sowie aus energetischen Gründen ein Sanierungsfall. Die Sporthalle ist sowohl für den Stadtteil, als auch überregional von Bedeutung, der Erhalt des Standortes und der Hallenkapazitäten, mindestens im bisherigen Umfang sind sicherzustellen.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, den HFV e.V. bei der Sanierung in geeigneter Weise zu unterstützen;
  3. Im Rahmen der energetischen Sanierung ist auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine (extensive) Begrünung der Dachflächen sowie deren Nutzung für die Energiegewinnung mittels Solartechnik möglich ist;
  4. Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss die Planungsüberlegungen des Vereins vorzustellen, sobald diese abgeschlossen sind;
  5. Im weiteren Verlauf ist durch die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde zu prüfen, inwieweit und in welchem Umfang Haushalts- und Fördermittel für die Sanierung der Sporthalle beantragt werden können und wie der Verband im weiteren Verfahren unterstützt werden kann, sowie in welchem Umfang die Träger weiterer Nutzungen (insbes. Otto-Hahn-Schule, Bundespolizei, Zoll) sich an den Kosten beteiligen können.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Inneres und Sport fördert die Instandhaltung und Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen im Rahmen des Sportfördervertrags. Der Hamburger Fußball-Verband e. V. (HFV) erhält über den Sportfördervertrag jährlich Mittel für die Sportinfrastruktur, die u. a. auch für die Sportanlagen, die der HFV in seinem Schulungs- und Leistungszentrum unterhält, vorgesehen sind und der Pflege, dem Unterhalt, der Erneuerung, Erweiterung und Modernisierung dienen. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen im Rahmen des Haushaltes der Behörde für Inneres und Sport nicht.

Eine Förderperspektive aus Mitteln des Bundes, bspw. dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (InvP Sportsätten) oder aber dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur" (SJK), ist aus Sicht der Behörde für Inneres und Sport derzeit nicht erkennbar. Zu der Möglichkeit einer Kostenbeteiligung der im Antrag genannten, die Halle mitnutzenden Institutionen kann die Behörde für Inneres und Sport keine Einschätzung treffen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n