Sanierung der Sporthalle des Hamburger Fußball-Verbandes e.V. (HFV) Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-3928.1)
Letzte Beratung: 14.02.2022 Ausschuss für Soziales Ö 8.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Die Behörde für Inneres und Sport fördert die Instandhaltung und Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen im Rahmen des Sportfördervertrags. Der Hamburger Fußball-Verband e. V. (HFV) erhält über den Sportfördervertrag jährlich Mittel für die Sportinfrastruktur, die u. a. auch für die Sportanlagen, die der HFV in seinem Schulungs- und Leistungszentrum unterhält, vorgesehen sind und der Pflege, dem Unterhalt, der Erneuerung, Erweiterung und Modernisierung dienen. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen im Rahmen des Haushaltes der Behörde für Inneres und Sport nicht.
Eine Förderperspektive aus Mitteln des Bundes, bspw. dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (InvP Sportsätten) oder aber dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur" (SJK), ist aus Sicht der Behörde für Inneres und Sport derzeit nicht erkennbar. Zu der Möglichkeit einer Kostenbeteiligung der im Antrag genannten, die Halle mitnutzenden Institutionen kann die Behörde für Inneres und Sport keine Einschätzung treffen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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