21-9042.1

Rollstuhlgerechter Wohnraum für die Martha Stiftung Auskunftsersuchen vom 07.06.2024

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.11.2024
Ö 9.3
12.09.2024
Sachverhalt

Seit mehr als 85 Jahren haben am Erlenbusch Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen und Rund-um-die-Uhr-Assistenz ein Zuhause. Es gibt 40 Plätze für Kinder und Jugendliche sowie 31 für Erwachsene. Das Angebot wurde stetig erweitert, zuletzt mit dem Teilhabe-Haus Klosterwisch, das 2019 eröffnet wurde.“ Seit vielen Jahren wartet die Martha Stiftung auf eine Entscheidung, ob durch die SterniPark GmbH die Möglichkeit eines Belegungsrechtes für rollstuhlgerechten Wohnraum am Saseler Weg 11 für die 6 Wohnungen eingeräumt wird. Die Martha Stiftung braucht endlich Planungssicherheit.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung des Bezirksamts Wandsbek:

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt:                                                                                                                                                    16.07.2024

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:                                                            22.07.2024

 

Vorbemerkung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

 

Im Verfahren zur Vergabe und Belegungsrechten für rollstuhlgerechten Wohnraum an die Martha Stiftung ist die Sozialbehörde nicht beteiligt. Daher kann diesbezüglich auch kein aktueller Sachstand mitgeteilt werden.

Vielmehr kann an dieser Stelle auf die Drucksache 22/9333 verwiesen werden, nach der ein Erstbenennungsrecht für vier der rollstuhlgerechten Wohnungen besteht.

 

Ebenso hat die Sozialbehörde grundsätzlich keinen Einfluss auf den Erwerb bzw. die Anmietung  von Immobilien durch die Leistungserbringer.

 

  1. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, ob die Martha Stiftung die 6 Wohnungen am Saseler Weg 11 erhält?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Diese Entscheidung ist eine privatrechtliche Entscheidung und unterliegt den Rahmenbedingungen des getroffenen Vergleichs im Rahmen des Widerspruchsverfahrens des Baugenehmigungsverfahrens „Saseler Weg 11“.

 

  1. Falls nein, welche Bemühungen werden die zuständigen Fachbehörden unternehmen, um rollstuhlgerechten Wohnraum für die Martha Stiftung zur Verfügung zu stellen?

 

 

 

Quelle: https://www.martha-stiftung.de/web/pages/erlenbusch/index.ftl

 

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