21-4904

Risiken für Wandsbek durch Starkregen- und Hochwasserereignisse Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-4132)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.04.2022
03.03.2022
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft um die Entsendung einer Vertreterin/eines Vertreters in den Ausschuss Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zu ersuchen, um darzustellen,

  1. wie die Risiken hinsichtlich von Starkregenereignissen und Hochwasser für den Bezirk Wandsbek bewertet werden,
  2. welche Instrumente der Stadt Hamburg zur Verfügung stehen, um die Bevölkerung im Notfall vor Extremwetterereignissen zu warnen und schnelle Hilfe im Katastrophenfall bereitzustellen,
  3. wie die städtischen Entwässerungssysteme in Wandsbek auf die Zukunft vorbereitet werden und
  4. wie sich die Zuständigkeiten für Starkregen und Überschwemmungen im Bezirk darstellen.

 

Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen,

 

  1. ob es eine Ansprechperson für von Starkregen betroffene Bürgerinnen und Bürger geben kann und Kontaktmöglichkeiten öffentlich darzustellen,

 

5a. ob das bestehende Online-Instrument „Melde Michel“ für die bereits bestehenden Kategorie „SIELE und GEWÄSSER“ (Gully Schaden, Graben, Gewässerverunreinigung) um weitere differenzierte Melde-Kategorien für eine erleichterte Eingabe von Meldungen ergänzt werden können wie z.B. Rückhaltebecken, Abrutschen von Gehweg-Decken (Glensanda), erhöhte Wasserstände auf öffentlichen Straßen, Wasserschäden auf Privatliegenschaften o.ä.

  1. in welcher Art und Weise betroffenen Bürgerinnen und Bürger über den Leitfaden zu baulichen Maßnahmen informiert werden können und
  2. wo es im Bezirk Wandsbek Potenziale gibt, um ähnlich der Straße Wiesenhöfen in Volksdorf das Straßenprofil bei Sanierungen so zu ändern, dass bei Starkregen das Wasser nicht nur in einen Abwasserkanal fließt, sondern über eine Rinne in ein angrenzendes, nicht versiegeltes Grundstück (in Volksdorf den Ohlendorffschen Park) geleitet wird, um dort zu verdunsten und zu versickern.

 

 

Hinweis zu den Punkten 1-4:

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft hat einen Referentenvortrag für den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz am 05.04.2022 zugesagt.

 

 

Stellungnahme der Senatskanzlei zu 5 und 5a.:

 

Die Ergänzung weiterer Kategorien im „Melde-Michel“ ist technisch mit einer gewissen Vorlaufszeit – abhängig von der Verfügbarkeit der Dienstleisterressourcen – möglich. Die fachliche Sinnhaftigkeit ist in erster Linie durch die Bereiche „Management des öffentlichen Raumes“ der Bezirke zu beurteilen.

 

Aus der Erfahrung der Fachlichen Leitstelle wird die Ergänzung weiterer, feiner untergliederter Kategorien im „Melde-Michel“ kritisch gesehen. Die Anzahl der verfügbaren Kategorien ist mit 28 bereits sehr hoch. Auswertungen und Statistiken werden mit zunehmender Anzahl von Kategorien weniger aussagekräftig. Je höher die Anzahl der auswählbaren Kategorien, desto höher ist zudem die Wahrscheinlichkeit, dass die Meldenden „falsche“ Kategorien auswählen:

 

  1. Erfahrungsgemäß wählen die Bürger:innen die erste einigermaßen passende Kategorie für ihre Meldung aus; sie lesen nicht die gesamte Liste durch.
  2. Das Fachwissen für die Auswahl derart feingranularer Kategorien kann bei den Meldenden nicht grundsätzlich vorausgesetzt werden.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 6.: Das Bezirksamt verfügt zz. über keinen entsprechenden Leitfaden. Die Zuständigkeit und die Fachexpertise für die Erstellung eines solchen Leitfadens liegen bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, da es sich um ein hamburgweites Thema handelt.

 

Zu 7.: Das Bezirksamt wird die Identifizierung von geeigneten Grundstücken ins Arbeitsprogramm aufnehmen, parallel wird diese Fragestellung bei allen zukünftigen Straßenplanungen geprüft.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n