Risiken für Wandsbek durch Starkregen- und Hochwasserereignisse Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-4132)
Letzte Beratung: 05.04.2022 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 7.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft um die Entsendung einer Vertreterin/eines Vertreters in den Ausschuss Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zu ersuchen, um darzustellen,
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen,
5a. ob das bestehende Online-Instrument „Melde Michel“ für die bereits bestehenden Kategorie „SIELE und GEWÄSSER“ (Gully Schaden, Graben, Gewässerverunreinigung) um weitere differenzierte Melde-Kategorien für eine erleichterte Eingabe von Meldungen ergänzt werden können wie z.B. Rückhaltebecken, Abrutschen von Gehweg-Decken (Glensanda), erhöhte Wasserstände auf öffentlichen Straßen, Wasserschäden auf Privatliegenschaften o.ä.
Hinweis zu den Punkten 1-4:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft hat einen Referentenvortrag für den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz am 05.04.2022 zugesagt.
Stellungnahme der Senatskanzlei zu 5 und 5a.:
Aus der Erfahrung der Fachlichen Leitstelle wird die Ergänzung weiterer, feiner untergliederter Kategorien im „Melde-Michel“ kritisch gesehen. Die Anzahl der verfügbaren Kategorien ist mit 28 bereits sehr hoch. Auswertungen und Statistiken werden mit zunehmender Anzahl von Kategorien weniger aussagekräftig. Je höher die Anzahl der auswählbaren Kategorien, desto höher ist zudem die Wahrscheinlichkeit, dass die Meldenden „falsche“ Kategorien auswählen:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 6.: Das Bezirksamt verfügt zz. über keinen entsprechenden Leitfaden. Die Zuständigkeit und die Fachexpertise für die Erstellung eines solchen Leitfadens liegen bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, da es sich um ein hamburgweites Thema handelt.
Zu 7.: Das Bezirksamt wird die Identifizierung von geeigneten Grundstücken ins Arbeitsprogramm aufnehmen, parallel wird diese Fragestellung bei allen zukünftigen Straßenplanungen geprüft.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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