20-3905

Riesenbärenklau-Bekämpfung Hummelsbütteler Berg

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Erfolge bei der Bekämpfung des Riesenbärenklaus auf dem Hummelsbütteler Berg wurden zuletzt bei der Ortsbegehung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 23. Mai 2016 vorgestellt. Gemessen an den Kosten hat sich der Bekämpfungsaufwand auf dieser Fläche  in 2016 bereits um 1800 Euro gegenüber 2015 verringert.

 

Vor dem Hintergrund der besonderen Schwierigkeiten am Standort Hummelsbütteler Berg hatte der UGV für die Jahre 2015 und 2016 dort einer Bekämpfung mit Herbiziden zugestimmt (Drs.20-1269 und Drs.20-2435).

 

Das Bezirksamt bereitet die Bekämpfung des Riesenbärenklaus 2017 vor. Nach den guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren bittet das Bezirksamt für 2017 erneut um Zustimmung, die Bekämpfung dieser in Hamburg eingeschleppten und sich stark ausbreitenden Pflanzenart (sogenannter invasiver Neophyt) am Hummelsbütteler Berg mit einem dafür zugelassenen Herbizid und nach Maßgabe der Drs.20-1269 vorzunehmen.

 

Es wird ein nicht auf Gräser wirkendes Unkrautbekämpfungsmittel verwendet und in Einzelpflanzenbehandlung ausgebracht. Dadurch und durch den Umstand, dass in Gesellschaft zum Riesenbärenklau andere Pflanzen so gut wie keine Entwicklungschance haben, ist mit negativen Auswirkungen auf benachbarte Flächen und Pflanzen nicht zu rechnen.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz stimmt der Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus am Hummelsbütteler Berg mit einem dafür zugelassenen Herbizid nach Maßgabe der Drs.20-1269 im Jahr 2017 zu.

Anhänge

keine Anlage/n