Reit- und Fußweg zwischen der Siedlung Rittmeisterkoppel und den Reitvereinen sanieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.11.2015 (Drs. 20-1897.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, gemeinsam mit der Revierförsterei und dem Land
Schleswig-Holstein zu prüfen, wie eine grundlegende und dauerhafte Sanierung des Fuß- und
Reitweges realisiert werden kann.
Dem Regionalausschuss Walddörfer möge zeitnah berichtet werden.
Zum Beschluss nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Der Weg befindet sich auf schleswig-holsteinischem Gebiet.
Die Waldflächen rechts und links des Weges gehören zu den Forsten des Bezirkes (auf SH- Gebiet); der Bezirk ist jedoch nicht Eigentümer des Weges.
In wessen Verwaltungsvermögen sich dieser – auf SH-Landesgebiet befindliche – Weg befindet, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Es ist aber anzunehmen, dass dieser der angrenzenden Gemeinde untersteht.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.