Reinigung S-Bahn Brücke Hirschgraben Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021 (Drs. 21-2827)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Antwort der DB Netz AG:
Wir bedauern, die durch den Taubenkot entstandenen Verschmutzungen.
Das Thema „Taubenkot“ ist auch für die DB Netz AG als Betreiber der Schieneninfrastruktur ein großes Ärgernis.
Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass Versuche eine Taubenvergrämung durch das Befestigen von Taubenabweisnetzen fehlschlagen, da sehr häufig selbsternannte „Taubenschützer“ diese Abweisnetze mutwillig beschädigen bzw. zerstören. Wir ersetzen diese zerstörten Netze jährlich mit sehr hohem Aufwand, den wir gerne anders verwenden würden.
Der Taubenschutz wird bei Brückenneubauten berücksichtigt, jedoch gibt es einen hohen Nachholbedarf bei alten Brücken im Bestand. Da das Reinigen und Einhausen der Brücken mit einem hohen Kostenfaktor versehen ist, ist eine pauschale Nachrüstung nicht möglich.
Weiterhin möchten wir anmerken, dass die Reinigung der Verkehrsflächen unterhalb der DB Brücken Aufgaben der Straßenbaulastträger ist.
Das Gutachten unseres Fachbeauftragter des Konstruktiven Ingenieurbaus hat festgestellt, dass durch die Tauben und den Taubenkot die Stand-, Verkehrs- und Betriebssicherheit der Brücke nicht gefährdet ist.
Der Taubenkot wir nicht als sicherheitsrelevanter Mangel/Schaden eingestuft.
Schilder wie „Taubenfütterungsverbot“ muss durch das zuständige Bezirksamt aufgestellt werden. Das Taubenfütterungsverbot sollte gelegentlich durch das Ordnungsamt/ die Polizei überwacht/ überprüft werden. Taubenspikes (bereits vorhanden) oder Netze (werden durch die „Taubenfreunde“ mutwillig zerstört) und sind aus Sicht der DB Netz AG nicht geeignet. Als einzig geeignete Maßnahme haben sich in der Vergangenheit Taubenschutzgitter (z.B. GFK-Gitterroste) herausgestellt. Diese nachträgliche Maßnahme ist sehr kostenintensiv und in den Vorwegen ist eine Planung erforderlich.
Wir werden für die Brücken auf diesem Streckenabschnitt versuchen eine Planung erstellen zu lassen. (Vorbehaltlich der Budgetfreigabe).
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n