21-6318

Regionalliga-Fußball in Marienthal prüfen! Debattenantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.1

Sachverhalt

 

Die Sportanlage „Am Neumarkt 14“ diente Jahrzehnte dem Wandsbeker Turn- und Sportverein Concordia e.V. als Heimspielstätte. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Wandsbek 83 wird auf diesem Areal nun der für unsere Stadt notwendige Wohnungsbau betrieben. Als Kompensation soll der WTSV Concordia auf der Fläche „Am Neumarkt 40“ eine neue Sportanlage erhalten. Dieser sog. Ringtausch geht auf eine Beschlusslage (siehe dazu auch Drs. 21-1633/ Drs. 21-1693/ Drs. 21-4461) in der Bezirksversammlung Wandsbek zurück.

 

Als Kompensation sollte die neue Sportanlage im Rahmen des stadtüblichen 1-zu-1-Ausgleichs vollzogen werden, d.h. sämtliche Sportfreianlagen und Hochbauten, die „Am Neumarkt 14“ existieren und verwendet wurden, sollen eins zu eins auf der neuen Sportanlage am Standort „Am Neumarkt 40“ installiert werden – dies stellt die gängige Praxis in unserer Stadt dar. Damit würde eine moderne Bezirkssportanlage mit Kunstrasenplatz, Flutlichtanlage, Umkleidekabinen und Funktionsräumen für die Wandsbeker Sportlerinnen und Sportler entstehen. Dieses skizzierte Vorgehen, aber auch eine mögliche Regionalligatauglichkeit der Sportanlage wurden im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek erörtert. Im Einklang zwischen Verwaltung und Politik wurde der oben beschriebene Weg zu einer Bezirkssportanlage vereinbart und eine Erweiterung zu einer regionalligafähigen Sportanlage zu diesem Zeitpunkt, insbesondere durch große Fragezeichen bei einer entsprechenden Finanzierung, einstimmig abgelehnt. Allerdings sollten Vorkehrungen beim Bau getroffen werden, die eine Nachrüstung zu einer regionalligafähigen Sportanlage erlauben. Das Fachamt bezirklicher Sportstättenbau (M/ BS) hat auf Grundlage dieser Beschlusslage Planungen für den Standort „Am Neumarkt 40“ entwickelt, die sofort umgesetzt werden können.

 

Der WTSV Concordia bat nachdrücklich um weiteren Austausch und organisierte im späteren Verlauf mehrere Gesprächsrunden mit Sportfachverbänden (wie bspw. dem Norddeutschen Fußball-Verband), Verwaltung und Politik, um seine Wünsche nach einer regionalligafähigen Sportanlage zu unterstreichen. Alle relevanten Stakeholder konnten sich darauf verständigen, über den bisherigen 1-zu-1-Ausgleich hinaus nun eine vertiefte Prüfung für einen Regionalligabetrieb anzustreben.

 

Diese vertiefte Prüfung soll im Einzelnen folgende Punkte umfassen:

        Prüfung aller relevanten Belange (Lärm-, Licht- und Verkehrsgutachten etc.)

 

Dabei sind im Besonderen folgende Erweiterungen zu berücksichtigen:

        Installation von zwei Traversen für jeweils 400 Stehplätze

        Umplanung des Funktionsgebäudes für einen Regionalligabetrieb

        Erweiterung der Eingänge (mindestens zwei Zugänge zur Sportanlage)

        Vorhaltung für mögliche temporäre Sanitäranlagen oder Verpflegungsstände

        Sicherstellung des erforderlichen Kunstrasenbelags (muss mindestens DIN EN 15330-1.2013, DIN 18035, 2014-10 mit gefüllter Polschicht oder höher entsprechen)

 

Bei einem positiven Bescheid sind anschließend sämtliche Fragen zur Finanzierung und Umsetzung in den zuständigen Ausschüssen der Bezirkspolitik zu klären, hierfür ist selbstredend eine neue Planung inkl. aller Erweiterungen und Kostenkalkulationen vom Fachamt bezirklichen Sportstättenbau nötig.

Bei einem negativen Bescheid würde M/ BS die Bezirkssportanlage auf Grundlage des bisherigen Beschlusses (Drs. 21-4461) umsetzen. Das formulierte Prüfverfahren wird zu weiterer Verzögerung führen – dies ist allen Beteiligten bekannt und wird insbesondere vom Sportverein favorisiert.

 

Die Bemühungen und Ambitionen vom WTSV Concordia konnten in jüngster Vergangenheit sehr deutlich herausgearbeitet werden – dennoch ist zu betonen, dass eine mögliche regionalligataugliche Sportanlage nicht ausschließlich für den WTSV Concordia vorzuhalten ist – die öffentliche Sportanlage stünde dann auch anderen Wandsbeker Teams für mögliche Fußballspiele in der Regionalliga bereit. Eine öffentliche Sportanlage, auf der Regionalliga-Fußball gespielt werden kann, erachten wir daher grundsätzlich als Gewinn für die gesamte Wandsbeker Sportlandschaft.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek unterstützt das Prüfverfahren und hofft auf einen positiven Bescheid im Sinne der Sportlerinnen und Sportler.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Genehmigungsfähigkeit eines Regionalligabetriebes auf der Sportanlage „Am Neumarkt 40“ ist hinsichtlich aller relevanten Belange      zu prüfen. Dazu sind besonders Lärm-, Licht- und Verkehrsgutachten zu erstellen.

 

  1. Sollte das Prüfverfahren ergeben, dass ein Regionalligabetrieb genehmigungsfähig ist,
    1.    sind die entsprechenden Inhalte in die Kostenerhebung- und Planung sowie deren Realisierung vom Fachamt bezirklichen Sportstättenbau aufzunehmen, hierbei sind Mehrkosten durch den Regionalligabetrieb separat auszuweisen.
    2.    Die Ergebnisse der unter 1.) und 2.1) formulierten Punkte sollen vor der Sommerpause 2023 den zuständigen Ausschüssen der Bezirksversammlung Wandsbek vorgelegt und unter Zuladung des Hamburger-Fußball-Verbandes im Ausschuss für Soziales vorgestellt werden.
    3.    Der Regionnalligabetrieb darf dabei die im Bebauungsplan festgelegte öffentliche Zugänglichkeit und die dafür besonders vorgesehenen Flächen nicht behindern.    

 

  1. Sollte der Regionalligaspielbetrieb sich als nicht genehmigungsfähig erweisen,
    1.    soll die Sportanlage „Am Neumarkt 40“ entsprechend der bestehenden Beschlusslage in der Bezirksversammlung Wandsbek und entsprechend der aktuellen Planung (im Sinne des 1-zu-1-Ausgleichs) umgesetzt werden.
    2.    soll das Bezirksamt Wandsbek weitere öffentliche Sportanlagen im Bezirk Wandsbek für einen möglichen Regionalligaspielbetrieb benennen.

 

 

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