21-7606

Regionalliga-Fußball in Marienthal prüfen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.12.2022 (Drs. 21-6318)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 11.12.2023 Ausschuss für Soziales Ö 7.1

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die Genehmigungsfähigkeit eines Regionalligabetriebes auf der Sportanlage „Am Neumarkt 40“ ist hinsichtlich aller relevanten Belange zu prüfen. Dazu sind besonders rm-, Licht- und Verkehrsgutachten zu erstellen.

2. Sollte das Prüfverfahren ergeben, dass ein Regionalligabetrieb genehmigungsfähig ist,

2.1 sind die entsprechenden Inhalte in die Kostenerhebung- und Planung sowie deren Realisierung vom Fachamt bezirklichen Sportstättenbau aufzunehmen, hierbei sind Mehrkosten durch den Regionalligabetrieb separat auszuweisen.

2.2 Die Ergebnisse der unter 1.) und 2.1) formulierten Punkte sollen vor der Sommerpause 2023 den zuständigen Ausschüssen der Bezirksversammlung Wandsbek vorgelegt und unter Zuladung des Hamburger-Fußball-Verbandes im Ausschuss für Soziales vorgestellt werden.

2.3 Der Regionalligabetrieb darf dabei die im Bebauungsplan festgelegte öffentliche Zugänglichkeit und die dafür besonders vorgesehenen Flächen nicht behindern.

3. Sollte der Regionalligaspielbetrieb sich als nicht genehmigungsfähig erweisen,

3.1 soll die Sportanlage „Am Neumarkt 40“ entsprechend der bestehenden Beschlusslage in der Bezirksversammlung Wandsbek und entsprechend der aktuellen Planung (im Sinne des 1-zu-1-Ausgleichs) umgesetzt werden.

3.2 soll das Bezirksamt Wandsbek weitere öffentliche Sportanlagen im Bezirk Wandsbek für

einen möglichen Regionalligaspielbetrieb benennen.

 

Das Bezirksamt nimmt im Rahmen einer Zwischenmitteilung wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau hat in Abstimmung mit dem Norddeutschen Fußballverband (NFV) und dem Hamburger Fußballverband (HFV) eine konzeptionelle Prüfung für einen regionalligatauglichen Ausbau vorgenommen. Hierbei wurde festgestellt, dass die konzeptionelle Umplanung in zunächst funktioneller Betrachtung

- zu deutlich mehr Stellplatzbedarf (800 Zuschauer)

- zu einem größeren Gebäude (Regionalliga-Anforderungen)

und somit u. a.

- zu einer Streichung des Kleinspielfeldes für das Quartier

- zu einer Streichung der Rundlaufmöglichkeit und

- zu mehr Flächenversiegelung / ggf. Mehrbedarf im Bereich Regenwasserbewirtschaftung

hrt. 

Der Konzeptentwurf einer funktionellen Gestaltung nach Regionalliga-Anforderungen ist in der Anlage dargestellt.

 

Im nächsten Prüfschritt wurden auf Grundlage des Konzeptes eine Lichtemissionsuntersuchung und eine lärmtechnische Untersuchung (LTU) beauftragt.

Die Lichtemissionsprognose kam hierbei zu dem Fazit, dass die geprüften Varianten (200 lx und 400 lx) grundsätzlich planerisch umsetzbar sind, sofern bei der Planung auf optimierte Optiken und eine optimierte Ausrichtung geachtet wird.

 

Die lärmtechnische Untersuchung kam für die Variante Regionalligastadion zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:

Im Ergebnis der Untersuchung ergibt sich für das Regionalligastadion, dass der Spielbetrieb zu Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte an der nördlich gelegenen Wohnbebauung führt, insbesondere beim Spielbetrieb innerhalb der Ruhezeiten am Abend und am Sonntagmittag. Mit einer 4 m hohen Lärmschutzwand im Bereich der nördlichen Tribüne können die Immissionsrichtwerte außerhalb der Ruhezeiten eingehalten werden. Mit einer 6 m hohen Lärmschutzwand können darüber hinaus auch die Immissionsrichtwerte beim Spielbetrieb am Sonntagmittag eingehalten werden. Am Abend verbleiben Überschreitungen von bis zu 2 dB(A). Soweit auf einen Spielbetrieb am Sonntagmittag und am Abend verzichtet werden kann, wird mit einer 4 m hohen Lärmschutzwand ein ausreichender Schutz der benachbarten Wohnbebauung erreicht. Mit einer 6 m hohen Lärmschutzwand kann darüber hinaus ein Spielbetrieb am Sonntagmittag erfolgen.“

Eine weitere Einschätzung aus der LTU war, dass der Betrieb einer klassischen bezirklichen Sportanlage grundsätzlich ohne Lärmminderungsmaßnahmen realisiert werden könnte, da Richtwertüberschreitungen bei dieser Variante nur in sehr geringem Umfang ermittelt wurden.

 

Die Untersuchungsergebnisse wurden durch das Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Verbraucherschutz und Fachamt (VS) und Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) hinsichtlich einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit eingeschätzt. VS kam hierbei zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die Variante Regionalligastadion nur mit einer 6m hohen Lärmschutzwand genehmigungsfähig wäre. Leitend war hierbei die Feststellung, dass die aufgezeigten Richtwertüberschreitungen in Ruhezeiten in besonderem Maße als Belastung wahrgenommen werden und ohne Lärmschutzmaßnahmen nicht toleriert werden können.  VS empfiehlt allerdings auch für die Variante einer klassischen Bezirkssportanlage eine 4 m hohe Lärmschutzwand und bezieht sich hierbei auf die, aus der LTU erkenntlichen Richtwertüberschreitungen und den insgesamt knappen Richtwerteinhaltungen.

WBZ kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass eine planungs- und bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit der konzeptionierten Planung weitestgehend gegeben zu sein scheint aber noch der konkreten Überprüfung in einem entsprechenden Baugenehmigungsverfahren bedürfe. U.a. wäre im weiteren Verfahren ein Baumschutzgutachten erforderlich und aus wegerechtlicher Sicht wäre die Prüfung der, für den Regionalligaspielbetrieb erforderlichen Planung von zwei Zufahrten erforderlich.

 

Da sich aus den bisherigen Untersuchungen insbesondere im Hinblick auf Ziffer 2.3 des Beschlusses maßgebliche Veränderungen ergeben, wurden bisher auftragsgemäß keine weiteren Planungs- und Kostenerhebungsschritte beauftragt. Voraussetzung hierfür wäre eine verbindliche Beschlusslage des AS bzw. der BV zum jetzigen Bearbeitungsstand.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme der bisherigen Prüfergebnisse und Entscheidung zum weiteren Vorgehen gebeten.

 

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