Regenwasserspeicher in Wandsbek Kleine Anfrage vom 31.07.2023
„Ab 1. Juli 2023 können private Grundeigentümer sowie nicht-wirtschaftliche Vereine Zuschüsse für die Anschaffung, den Bau und die Installation eines oberirdischen oder unterirdischen Regenwasserspeichers für die Garten- sowie Grünflächenbewässerung beantragen.“ – so die Pressestelle des Hamburger Senats vom 30. Juni 2023.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) will dazu Fördermittel für die Anschaffung, den Bau und die Installation eines oberirdischen oder unterirdischen Regenwasserspeichers mit einem Mindestvolumen von 2.000 Litern für die Garten- sowie Grünflächenbewässerung auf Grundstücken in Hamburg bereitstellen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Regenwasserspeicher an niederschlagsrelevante Flächen (z. B. Dachflächen und befestigte unbefahrene Wege) des Grundstücks angeschlossen ist und nur mit unbelastetem Niederschlagswasser gespeist wird.
Antragsberechtigt seien private Grundeigentümer, „sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte)“ sowie „nicht wirtschaftlich agierende Vereine“.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
5.1 Falls ja, wie viele somit potenziell durch Schadstoffe belastete Regenwasserspeicher existieren in Hamburg?
5.2 Falls ja, gibt es in diesem Zusammenhang Auflagen bzw. Einschränkungen bzgl. der Nutzung des potenziell belasteten Regenwassers?
keine Anlage/n