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Regenwasserspeicher in Wandsbek Kleine Anfrage vom 31.07.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.09.2023
Ö 16.3
Sachverhalt

 

Ab 1. Juli 2023 können private Grundeigentümer sowie nicht-wirtschaftliche Vereine Zuschüsse für die Anschaffung, den Bau und die Installation eines oberirdischen oder unterirdischen Regenwasserspeichers für die Garten- sowie Grünflächenbewässerung beantragen.“ so die Pressestelle des Hamburger Senats vom 30. Juni 2023.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) will dazu Fördermittel für die Anschaffung, den Bau und die Installation eines oberirdischen oder unterirdischen Regenwasserspeichers mit einem Mindestvolumen von 2.000 Litern für die Garten- sowie Grünflächenbewässerung auf Grundstücken in Hamburg bereitstellen.

 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Regenwasserspeicher an niederschlagsrelevante Flächen (z. B. Dachflächen und befestigte unbefahrene Wege) des Grundstücks angeschlossen ist und nur mit unbelastetem Niederschlagswasser gespeist wird.             

 

Antragsberechtigt seien private Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte)“ sowie nicht wirtschaftlich agierende Vereine“.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie viele ober- als auch unterirdische Wasserspeicher von privaten Grundeigentümern sowie Vereinen befinden sich in Wandsbek bzw. wurden genehmigt?
     
  2. Welche Richtlinien (baurechtlich) für die Aufstellung bzw. Errichtung von oberirdischen bzw. unterirdischen Regenwasserspeichern gelten (bitte möglichst detailliert erläutern)?             
     
  3. Sind Regenwasserspeicher (z.B. an Dachflächen oder befestigten Wegen angeschlossen) in die Grundflächenzahl (GRZ) bzw. der Mindestfreifläche miteinzurechnen (bitte nach ober- als auch unterirdischen Speichern erläutern)?

    3.1 Falls ja, wäre eine Überschreitung der GRZ durch einen Regenwasserspeicher rechtlich genehmigungsfähig?

 

  1. ssen unterirdische Speicher auf Grundstücken, deren GRZ für die Nebenflächen erreicht wurden, zusätzlich mit einer Substratschicht abgedeckt werden (Falls ja, in welcher Stärke?

 

  1. Zink- und Kupferdächer sowie Bitumenabdichtung können Regenwasser durch Schadstoffe belasten. Prüft die Verwaltung einen diesbezüglichen potenziell möglichen Zusammenhang in Verbindung mit der Errichtung oder dem Betrieb von Regenwasserspeichern?             

 

5.1   Falls ja, wie viele somit potenziell durch Schadstoffe belastete Regenwasserspeicher existieren in Hamburg?             
 

5.2   Falls ja, gibt es in diesem Zusammenhang Auflagen bzw. Einschränkungen bzgl. der Nutzung des potenziell belasteten Regenwassers?             

 

  1. Fallen auch als Sammelbehälter für Trinkwasser nutzbare Zisternen zu den förderbaren Regenwasserspeichern?             
     
  2. Welche Personengruppen zählen neben Erbbauberechtigten zu den „sonstigen dinglich Verfügungsberechtigten“?

 

  1. hlen Wohnungsbaugenossenschaften ebenfalls zu den antragberechtigten nicht wirtschaftlich agierenden Vereinen?

 

 

Anhänge

keine Anlage/n