Regelmäßige Wartung und Reinigung der Grabenverrohrung in der Weidkoppel Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2024 (Drs. 22-0733)
Letzte Beratung: 27.03.2025 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 6.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1.) Der LIG, das Bezirksamt Wandsbek sowie ggf. zuständige Anlieger werden beauftragt, die Grabenverrohrung in der Weidkoppel regelmäßig zu reinigen. Dies betrifft insbesondere den Abschnitt von RG 1618 bis RG 1525.
2.) Eine technische Überprüfung des gesamten Entwässerungssystems in der Weidkoppel, einschließlich der Abschnitte DN 300 und DN 250, soll durchgeführt werden, um die Leistungsfähigkeit und den Zustand der Anlagen sicherzustellen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung von HAMBURG WASSER (HW) zur Ziffer 2 des o.g. Beschlusses wie folgt Stellung:
Über die Netzplanung von HW wurden die Anlagen in den Straßen Weidkoppel und Barenbleek hinsichtlich ihres Zustandes und ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit entsprechend dem Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek überprüft.
Im Ergebnis weisen die Regen- wie auch die Schmutzsiele in den Straßen keine gravierenden Mängel auf und sind hydraulisch entsprechend den angeschlossenen Grundstücken ausreichend bemessen.
Im Übrigen wir auf die ausführliche Stellungnahme von HW verwiesen, die als Anlage beigefügt ist.
Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:
zu Punkt 1.) der Beschlussvorlage:
Aus den vergangenen Jahren ist dem Bezirksamt hinsichtlich des Grabens und der Grabenverrohrung am KGV in der Weidkoppel keine grundlegende Beschwerdelage bekannt. Die Entwässerungsfunktion ist auch gegeben. Hinsichtlich des Grabens werden normal übliche Unterhaltungsarbeiten turnusmäßig durchgeführt. Eine rein prophylaktische, regelmäßige Spülung und Befahrung der Grabenverrohrung zw. RG 1618 und RG 1525 ist aus Sicht der Unterhaltung aktuell nicht erforderlich und der Mitteleinsatz aufgrund eines vorgetragenen Ereignisses aus 2007, wäre grundsätzlich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht begründet und vertretbar.
Derzeit wird die Unterhaltung des Grabens und der Grabenverrohrung durch das Bezirksamt ausgeübt. Auch wenn der Grenzverlauf nach dem verfügbaren Kartenmaterial punktuell so verspringt, dass der Graben in Teilen zum KGV-Gelände gehört, befindet sich der Graben weit überwiegend auf Tiefbaufläche. Die Unterhaltung umfasst die jährliche Mahd, Laubräumung sowie das Ausschachten der Gräben. Die wegebauliche Überprüfung der Örtlichkeit erfolgt in der regelhaften Begehung durch das Bezirksamt. Dazu zählt auch die Kontrolle des Grabens sowie Gitter und Beginn der Grabenverrohrung durch Inaugenscheinnahme.
Bei einer Überprüfung der Örtlichkeit am 20.12.2024 nach Niederschlägen wurde festgestellt, dass sich die vorhandenen Anstauungen im Grabenverlauf auf eher niedrigem Niveau bewegen und zu keiner Zeit verkehrsgefährdend waren. Die grundsätzliche Entwässerungsfunktion von Graben und Verrohrung waren augenscheinlich gegeben. Zudem kann ein gewisses Maß an Wasser auch im Graben stehen und vor Ort versickern.
zu Punkt 2.) der Beschlussvorlage:
Neben dem oben beschriebenen Graben und der Verrohrung zw. RG 1618 und RG 1525 befindet sich in der Weidkoppel zw. Nr. 76b und Barenbleek 1 ein weiterer – teils verrohrter – Graben in Zuständigkeit der Wegeaufsicht, der im Bereich Barenbleek in ein DN 400 Regensiel mündets Bezirksamtes. Daran angeschlossen sind auch noch zwei Trummen, die im September 2024 durch Laubeintrag beeinträchtigt waren und im Auftrag des Bezirksamtes gespült wurden. Graben, Verrohrungen und Trummen in diesem Abschnitt waren bei Überprüfung am 20.12.2024 augenscheinlich mangelfrei und voll funktionsfähig.
Da derzeit die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der bezirklichen Entwässerungsanlagen (Gräben, Verrohrungen) gegeben ist und durch den zuständigen Wegewart eine wiederkehrende Überprüfung im Rahmen der regelhaften Begehung erfolgt, ist die Erforderlichkeit einer technischen Überprüfung des gesamten Entwässerungssystems analog zu Punkt 1.) nicht begründet.
Eine Prüfung der Leistungsfähigkeit bestehender Anlagen im Hinblick auf zukünftig zu erwartende maximale Regenspenden müsste in das Arbeitsprogramm der Wasserwirtschaft (MR 32) aufgenommen werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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