21-0125

Redezeiten der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder gem. § 9 (3) GO Beschlussvorlage des Ältestenrates

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Im Ältestenrat wurde die allgemeine Situation der Redezeiten zu Debatten entsprechend der neuen Zusammensetzung der Bezirksversammlung beraten.

 

Der Ältestenrat schlägt der Bezirksversammlung vor, eine Regelung gem. § 9 (3) GO in nachfolgend aufgeführter Weise zu beschließen: 

 

Petitum/Beschluss

 

(1)         Die Gesamtredezeit der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder, die für Debatten zu Anträgen, Großen Anfragen, Auskunftsersuchen sowie Mitteilungen und Beschlussvorlagen der Verwaltung zur Verfügung steht, beträgt 130 Minuten. Sie verteilt sich wie folgt:

 

SPD

30 Min.

Die Grünen

30 Min.

CDU

25 Min.

AfD

15 Min.

Linke

15 Min.

FDP

15 Min.

 

 

(2)         Die Redezeit eines Mitgliedes der Bezirksversammlung zu Geschäftsordnungsanträgen beträgt 2 Minuten.

 

(3)         Ergreift die Bezirksamtsleitung zu einem Tagesordnungspunkt gem. § 8 (3) GO das Wort, so erhält jede Fraktion, jede Gruppe und jedes fraktions-/gruppenlose Mitglied einen Zuschlag von 2 Minuten Redezeit für den jeweils betroffenen Tagesordnungspunkt.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n      

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.