Redezeiten der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder gem. § 9 (3) GO Beschlussvorlage des Ältestenrates
Im Ältestenrat wurde die allgemeine Situation der Redezeiten zu Debatten entsprechend der neuen Zusammensetzung der Bezirksversammlung beraten.
Der Ältestenrat schlägt der Bezirksversammlung vor, eine Regelung gem. § 9 (3) GO in nachfolgend aufgeführter Weise zu beschließen:
(1) Die Gesamtredezeit der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder, die für Debatten zu Anträgen, Großen Anfragen, Auskunftsersuchen sowie Mitteilungen und Beschlussvorlagen der Verwaltung zur Verfügung steht, beträgt 130 Minuten. Sie verteilt sich wie folgt:
SPD |
30 Min. |
Die Grünen |
30 Min. |
CDU |
25 Min. |
AfD |
15 Min. |
Linke |
15 Min. |
FDP |
15 Min. |
(2) Die Redezeit eines Mitgliedes der Bezirksversammlung zu Geschäftsordnungsanträgen beträgt 2 Minuten.
(3) Ergreift die Bezirksamtsleitung zu einem Tagesordnungspunkt gem. § 8 (3) GO das Wort, so erhält jede Fraktion, jede Gruppe und jedes fraktions-/gruppenlose Mitglied einen Zuschlag von 2 Minuten Redezeit für den jeweils betroffenen Tagesordnungspunkt.
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