22-1993

Realisierbarkeit einer Maßnahme mit Aufnahme im Maßnahmenspeicher Tiefbau stets nach Grundstückszuständigkeit prüfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1720.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.20

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Landeseigene Grundstücke des allgemeinen Grundvermögens werden stets mit Aufnahme in

das Arbeitsprogramm auf die Zuständigkeit hin geprüft und damit sichergestellt, dass die vorgesehene Maßnahme der Bezirk durchführen kann. Sollte(n) das/die Grundstück(e) nicht in der

Zuständigkeit und Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek liegen, möge dies der Bezirksversammlung Wandsbek umgehend mitgeteilt werden.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Bei der Aufnahme von Maßnahmen aus dem Maßnahmenspeicher in das Arbeitsprogramm wird von der Verwaltung die Flächenzugehörigkeit geprüft.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
18.09.2025
Ö 14.20
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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