22-1993

Realisierbarkeit einer Maßnahme mit Aufnahme im Maßnahmenspeicher Tiefbau stets nach Grundstückszuständigkeit prüfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1720.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 16.10.2025 Ausschuss für Mobilität Ö 5.6

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Landeseigene Grundstücke des allgemeinen Grundvermögens werden stets mit Aufnahme in

das Arbeitsprogramm auf die Zuständigkeit hin geprüft und damit sichergestellt, dass die vorgesehene Maßnahme der Bezirk durchführen kann. Sollte(n) das/die Grundstück(e) nicht in der

Zuständigkeit und Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek liegen, möge dies der Bezirksversammlung Wandsbek umgehend mitgeteilt werden.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Bei der Aufnahme von Maßnahmen aus dem Maßnahmenspeicher in das Arbeitsprogramm wird von der Verwaltung die Flächenzugehörigkeit geprüft.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.