Realisierbarkeit einer Maßnahme mit Aufnahme im Maßnahmenspeicher Tiefbau stets nach Grundstückszuständigkeit prüfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1720.1)
Letzte Beratung: 16.10.2025 Ausschuss für Mobilität Ö 5.6
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Landeseigene Grundstücke des allgemeinen Grundvermögens werden stets mit Aufnahme in
das Arbeitsprogramm auf die Zuständigkeit hin geprüft und damit sichergestellt, dass die vorgesehene Maßnahme der Bezirk durchführen kann. Sollte(n) das/die Grundstück(e) nicht in der
Zuständigkeit und Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek liegen, möge dies der Bezirksversammlung Wandsbek umgehend mitgeteilt werden.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Bei der Aufnahme von Maßnahmen aus dem Maßnahmenspeicher in das Arbeitsprogramm wird von der Verwaltung die Flächenzugehörigkeit geprüft.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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