Rahmenzuweisung "Bezirkliche Seniorenarbeit" - Festsetzung der Pauschalen für die Seniorentreffs und Seniorengruppen im Bezirk Wandsbek für 2022 - Bereitstellung von zusätzl. Mitteln für die Seniorentreffs - Bereitstellung von zusätzl. Mitteln für die Seniorengruppen - Rückstellung von Finanzmitteln für die Neuanmietung von Liegenschaften für die Seniorentreffs Ritterstraße 39 - Förderung einmaliger Gem.angebote in der Seniorenarbeit für 2022 Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales
Letzte Beratung: 16.12.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 8.3
1.1. Ausgangslage
Gem. Drs. 2009/01308 sind im Rahmen der bezirklichen Verantwortung für die kleinräumige Planung und Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit die Förderhöhen für die Seniorentreffs und Seniorengruppen jährlich neu festzulegen.
In Wandsbek gibt es in 2021 insgesamt 17 Seniorentreffs und 13 Seniorengruppen, die öffentlich gefördert werden.
Darüber hinaus werden jährlich wiederkehrende Zuwendungen für einmalige Gemeinschaftsangebote für Senior*innen gewährt.
1.2 Finanzvolumen 2022
Für das Haushaltsjahr 2022 stehen insgesamt € 740.000 aus der Rahmenzuweisung „Seniorenarbeit“ für die bezirkliche offene Seniorenarbeit zur Verfügung.
Aus der Rahmenzuweisung sind, neben den Pauschalen und Bewirtschaftungskosten der Seniorentreffs und Seniorengruppen und der Zuschüsse für die einmaligen Gemeinschaftsangebote, die Fachausgaben des Bezirkssenioren-Beirates und der Gesundheits- und Pflegekonferenz sowie alle weiteren Fachausgaben, die im Aufgabenfeld der kleinräumigen Seniorenarbeit entstehen können, zu leisten.
(siehe Anlage 1)
2.1 Festlegung der Pauschale für Seniorentreffs:
Nach den Förderrichtlinien für dezentrale Angebote der offenen Seniorenarbeit sollen den Trägern der Seniorentreffs für deren Betrieb eine Standardpauschale gewährt werden, um einen Grundstandard im Angebot der Einrichtungen sicherzustellen.
In der Anlage zu § 5 Absatz 1 der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg heißt es: „Die Förderung für den Betrieb eines Seniorentreffs mit einer durchschnittlichen Öffnungszeit von 20-25 Stunden wöchentlich erfolgt in Form einer Standardpauschale, deren Höhe die Bezirksämter einvernehmlich für den jeweiligen Haushaltszeitraum festlegen.“ Mit der Pauschale wird die inhaltliche Arbeit der Seniorentreffs gefördert (Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen, Honorarmittel für Kurse etc.). Raumkosten werden gesondert aus der RZ finanziert.
Den Seniorentreffs wurden für 2021 je € 11.000 p.a. als Pauschale (Standardförderung bei einer Öffnungszeit von 20 – 25 Stunden/Woche) gewährt.
Seniorentreffs, die die Standardöffnungszeiten überschreiten, erhalten gem. Förderrichtlinie § 5 Abs. 1. einen Zuschlag i. H .v. € 1.000 (26 bis unter 37 Stunden/Woche) bzw. € 2.000 (ab 37 Stunden/Woche).
Es wird vorgeschlagen, den Förderbetrag (Pauschale) unverändert beizubehalten und für das Jahr 2022 erneut auf € 11.000 festzusetzen.
2.2 Festlegung der Pauschale für Seniorengruppen:
Um neben dem inhaltlichen auch einen finanziellen Zusammenhang der Seniorenarbeit in den Seniorentreffs und Seniorengruppen herzustellen, wird für die Berechnung der Höhe einer Pauschale für die Seniorengruppen die Pauschale der Seniorentreffs als Bemessungsgrundlage gewählt.
Beide Angebotsformen sprechen die gleiche Zielgruppe an, halten ähnliche Angebote vor, jedoch in einem zeitlich unterschiedlichen Umfang. Den Seniorengruppen wurden für 2021 je € 1.700 p.a. als Pauschale gewährt.
Es wird vorgeschlagen, den Förderbetrag unverändert beizubehalten und für das Jahr 2022 erneut auf € 1.700 festzusetzen.
Förderung einer neuen Seniorengruppe
Von den 13 staatlich geförderten Seniorengruppen befindet sich eine
Seniorengruppe in den Räumlichkeiten des Deutschen Roten Kreuzes, KV
Hamburg Nordost e.V., in der Gustav-Adolf-Straße 88 (Marienthal).
Die Gruppe älterer Menschen treffen sich montags in der Zeit von 14:00 bis 17:30
Uhr zum gemeinsamen Klönschnack, Kaffee trinken und zu weiteren
Aktivitäten (Vorträge zu allg. Themen der Lebensgestaltung – Sturzprophylaxe, Vorsorge und Betreuungsverfügung…).
Aus den eingereichten Kennzahlen (Verwendungsnachweisprüfung) wird deutlich, dass die Seniorengruppe in den zurückliegenden Förderzeiträumen die SOLL-Vorgaben in Bezug auf die Anzahl der Nutzer:innen weit überschritten hat.
Das DRK hat aufgrund der großen Nachfrage von Senior:innen nach Angeboten der Seniorenarbeit einen Antrag auf Förderung einer zweiten Seniorengruppe gestellt.
Nach der Förderrichtlinie kann der Aufbau und die Betreuung einer Seniorengruppe gefördert werden, wenn die Senioren selbst das Gruppenangebot nicht organisieren können und ein kleinräumiger Bedarf besteht. Aus fachlicher Sicht kann im Sozialraum Marienthal ein relativ hoher Bedarf nach Angeboten der offenen Seniorenarbeit unterstellt werden.
Es wird vorgeschlagen, die zweite Seniorengruppe des Deutschen Roten Kreuzes in die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit aufzunehmen.
2.3 - Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Seniorentreffs und
Seniorengruppen
- Finanzierung der Raumnutzungsentgelte für die Seniorengruppen
Neben dem genannten Finanzierungsrahmen für die inhaltliche Arbeit in den Seniorentreffs und Seniorengruppen im Zusammenhang mit der Auskömmlichkeit der Haushaltsmittel, wird auch im Haushaltsjahr 2022 die Möglichkeit gesehen, den Trägern der staatlich geförderten Seniorentreffs und Seniorengruppen zusätzliche Mittel („Sondermittel“) für besondere, einmalige Ausgaben / spezielle Maßnahmen gesondert eine Zuwendung zukommen zu lassen.
Es wird vorgeschlagen, die zusätzlichen Mittel je Seniorentreff i. H. v. € 1.500 und je Seniorengruppe die zusätzlichen Mittel i. H. v. € € 900 beizubehalten, so dass diese auf Antrag gewährt werden können.
Mit der Pauschale i. H. v. € 1.700 wird die inhaltliche Arbeit der Seniorengruppen gefördert (Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen, Sach- und Veranstaltungsausgaben). Auch die Raumnutzungsentgelte werden aus der Pauschale finanziert.
Analog der Finanzierung der Räumlichkeiten für den Betrieb von Seniorentreffs wird vorgeschlagen, den Förderbetrag für die Seniorengruppen und die zu zahlenden Raumnutzungsentgelte den Trägern zur Verfügung zu stellen.
2.4 Einmalige Gemeinschaftsangebote, Zuwendungen für diverse Kirchengemeinden :
Mit diesen Veranstaltungen und Ausfahrten bieten die Kirchengemeinden den Seniorinnen und Senioren, die aus finanziellen, sozialen oder gesundheitlichen Gründen keine Reisen mehr unternehmen können, die Möglichkeit, im kleinen Rahmen etwas Neues zu erleben, die tägliche Einsamkeit zu unterbrechen und
Kontakte zu knüpfen. Die Veranstaltungen und Ausfahrten werden überwiegend im engagierten Ehrenamt geplant und durchgeführt. Diese spezielle Veranstaltungsform wird in den Förderrichtlinien bei den förderfähigen Maßnahmen ausdrücklich aufgeführt.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der genannten Maßnahmen befürwortet.
Es wird vorgeschlagen, die in Anlage 2 aufgeführten einmaligen Gemeinschaftsangebote im beantragten Umfang von € 10.552,00 finanziell zu unterstützen.
2.5 Rückstellung für unterjährige Anträge auf Förderung
In 2021 wurden unterjährige Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten i. H. v. € 3.565 gestellt und vom Ausschuss für Soziales positiv beschieden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden nur sehr wenige Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten gestellt. Eine Rückstellung i.H.v. € 14.000 war hierfür vorgesehen.
Für zu erwartende Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten und Projekten in der Seniorenarbeit wird vorgeschlagen, (post Corona) die Rückstellung i. H. v. € 7.000 festzusetzen.
Auch zukünftig wird es notwendig sein, für weitere, die offene Seniorenarbeit fördernde Projekte, insbesondere für die Entwicklung von interkulturellen und intergenerativen Maßnahmen, Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Exkurs Seniorentreff Ritterstraße 39 / Eilbek
Aufgrund der räumlichen Situation des Treffpunktes hat die Verwaltung eine Bedarfsanalyse (Suchauftrag) für eine besser geeignete Liegenschaft für den Betrieb eines Seniorentreffs – im Einzugsbereich der Ritterstraße – an die Sprinkenhof GmbH in Auftrag gegeben. Derzeit liegen noch keine Suchergebnisse vor.
Es wird vorgeschlagen im Haushaltsplan 2022 Mittel i. H. v. von € 25.000 vorzuhalten, um bei erfolgreicher Suche nach geeigneten Räumen für den Betrieb eines Seniorentreffs die höheren Mietkosten decken zu können.
Nach dargestellter Kalkulation verbleibt ein Restbetrag von € 867. Die Auskömmlichkeit der Mittel ist gegeben.
3. Votum
Mit der vorgeschlagenen Finanzverteilung für das Jahr 2022 wird es möglich sein, die bestehenden Einrichtungen im gewohnten Umfang zu fördern und darüber hinaus finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der kleinräumigen Seniorenarbeit und Förderung neuer Projekte zu schaffen.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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