20-5004

Rahmenzuweisung "Bezirkliche Seniorenarbeit" - Festsetzung der Pauschalen für die Seniorentreffs und Seniorengruppen im Bezirk Wandsbek für 2018 - Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Seniorentreffs - Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote in der Seniorenarbeit für 2018

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  1. Sachverhalt
    1.          Ausgangslage

Gem. Drs. 2009/01308 sind im Rahmen der bezirklichen Verantwortung für die kleinräumige Planung und Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit die Förderhöhen für die Seniorentreffs und Seniorengruppen jährlich neu festzulegen.

 

In Wandsbek gibt es in 2017 insgesamt 17 Seniorentreffs und 12 Seniorengruppen, die öffentlich gefördert werden.

Darüber hinaus werden jährlich wiederkehrende Zuwendungen für einmalige Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren gewährt.

 

1.2.            Finanzvolumen 2018

Mit dem Haushaltsplan 2017/2018 wird die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit in den Bezirken unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der erweiterten Zielsetzung der offenen bezirklichen Seniorenarbeit gegenüber dem Ansatz 2015/2016 um insgesamt € 25.000 erhöht.

 

Für das Haushaltsjahr 2018 stehen insgesamt € 606.000 aus der Rahmenzuweisung „Seniorenarbeit“ für die bezirkliche offene Seniorenarbeit zur Verfügung.

Aus der Rahmenzuweisung sind, neben den Pauschalen und Bewirtschaftungskosten der Seniorentreffs und Seniorengruppen und der

Zuschüsse für die einmaligen Gemeinschaftsangebote, die Fachausgaben des Bezirkssenioren-Beirates und der Gesundheits- und Pflegekonferenz sowie alle weiteren Fachausgaben, die im Aufgabenfeld der kleinräumigen Seniorenarbeit entstehen können, zu leisten.

(siehe Anlage 1)

 

 

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

 

2.1              Festlegung der Pauschale für Seniorentreffs:

Nach den Förderrichtlinien für dezentrale Angebote der offenen Seniorenarbeit sollen den Trägern der Seniorentreffs für deren Betrieb mindestens € 6.500 p.a. gewährt werden, um einen Grundstandard im Angebot der Einrichtungen sicherzustellen.

In der Anlage zu § 5 Absatz 1 der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg heißt es: „Die Förderung für den Betrieb eines Seniorentreffs mit einer durchschnittlichen Öffnungszeit von 20-25 Stunden wöchentlich erfolgt in Form einer Standardpauschale, deren Höhe die Bezirksämter einvernehmlich für den jeweiligen Haushaltszeitraum festlegen.“ Mit der Pauschale wird die inhaltliche Arbeit der Seniorentreffs gefördert (Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen, Honorarmittel für Kurse etc.). Die Standardpauschale beträgt derzeit € 7.000 jährlich. Raumkosten werden gesondert aus der RZ finanziert.

 

Den Seniorentreffs wurden für 2017 je € 7.000 p.a. als Pauschale (Standardförderung bei einer Öffnungszeit von 20 – 25 Stunden/Woche) gewährt.

Seniorentreffs, die die Standardöffnungszeiten überschreiten, erhalten gem. Förderrichtlinie § 5 Abs. 1. einen Zuschlag i.H.v. € 1.000 (26 bis unter 37 Stunden/Woche) bzw. € 2.000 (ab 37 Stunden/Woche).

 

Es wird vorgeschlagen, den Förderbetrag (Pauschale) unverändert beizubehalten und für das Jahr 2018 erneut auf € 7.000 festzusetzen.

 

 

2.2              Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Seniorentreffs

Neben dem genannten Finanzierungsrahmen für die inhaltliche Arbeit in den Seniorentreffs im Zusammenhang mit der Auskömmlichkeit der Haushaltsmittel, wird auch im Haushaltsjahr 2018 die Möglichkeit gesehen, den Trägern der staatlich geförderten Seniorentreffs zusätzliche Mittel („Sondermittel“) für besondere, einmalige Ausgaben / spezielle Maßnahmen gesondert eine Zuwendung zukommen zu lassen.

 

Es wird vorgeschlagen, die zusätzlichen Mittel je Seniorentreff i.H.v. € 300 unverändert beizubehalten, so dass diese auf Antrag gewährt werden können.

 

 

2.3              Festlegung der Pauschale für Seniorengruppen:

Um neben dem inhaltlichen auch einen finanziellen Zusammenhang der Seniorenarbeit in den Seniorentreffs und Seniorengruppen herzustellen, wird für die Berechnung der Höhe einer Pauschale für die Seniorengruppen die Pauschale der Seniorentreffs als Bemessungsgrundlage gewählt.

 

Beide Angebotsformen sprechen die gleiche Zielgruppe an, halten ähnliche Angebote vor, jedoch in einem zeitlich unterschiedlichen Umfang. Für die Seniorengruppen wurde in 2013 erstmalig eine Pauschale in Höhe von € 1.700 p.a. festgelegt. Der bisherige Standard kann durch Festlegen der Pauschale für 2017 auf € 1.700 sichergestellt werden.

Es wird vorgeschlagen, den Förderbetrag unverändert beizubehalten und für das Jahr 2018 erneut auf € 1.700 festzusetzen.

 

 

 

Förderung einer neuen Seniorengruppe in Meiendorf

Das bezirkliche Bewertungsverfahren der Nachfrageseite[1] zeigt auf, dass in Meiendorf ein hoher Bedarf nach Angeboten der Offenen Seniorenarbeit im Vergleich zu den meisten anderen Sozialräumen unterstellt werden kann. Für die kommenden Jahre wird der Anteil der Senior*innen in Meiendorf auch weiterhin wachsen. Erforderlich ist aus fachlicher Sicht eine niedrigschwellige, bedarfsorientierte Angebotsstruktur, die im direkten Wohnumfeld genutzt werden kann und es den älteren Menschen ermöglicht, weitestgehend unabhängig und selbstverantwortlich zu leben. Nach der Förderrichtlinie „Seniorenarbeit“ kann der Aufbau und die Betreuung einer Seniorengruppe gefördert werden, wenn die Senioren selbst das Gruppenangebot nicht organisieren können und ein kleinräumiger Bedarf besteht.

Es wird vorgeschlagen, probeweise für zunächst 12 Monate, unter der Trägerschaft der Rogate-Kirche, eine staatlich geförderte Seniorengruppe in Meiendorf zu eröffnen und in die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit aufzunehmen.

 

 

2.4              Einmalige Gemeinschaftsangebote, Zuwendungen für diverse Kirchengemeinden :

Mit diesen Veranstaltungen und Ausfahrten bieten die Kirchengemeinden den Seniorinnen und Senioren, die aus finanziellen, sozialen oder gesundheitlichen Gründen keine Reisen mehr unternehmen können, die Möglichkeit, im kleinen

Rahmen etwas Neues zu erleben, die tägliche Einsamkeit zu unterbrechen und Kontakte zu knüpfen. Die Veranstaltungen und Ausfahrten werden überwiegend im engagierten Ehrenamt geplant und durchgeführt. Diese spezielle Veranstaltungsform wird in den Förderrichtlinien bei den förderfähigen Maßnahmen ausdrücklich aufgeführt.

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der genannten Maßnahmen befürwortet.

Es wird vorgeschlagen, die in Anlage 2 aufgeführten einmaligen Gemeinschaftsangebote im beantragten Umfang von € 8.576 finanziell zu unterstützen.

 

2.5              Rückstellung für unterjährige Anträge auf Förderung

Für zu erwartende unterjährige Anträge zur Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten und Projekte in der Seniorenarbeit wird vorgeschlagen, eine Rückstellung in Höhe von € 10.000 festzusetzen. Auch zukünftig wird es

notwendig sein, für weitere, die offene Seniorenarbeit fördernde Projekte, insbesondere für die Entwicklung von Maßnahmen, die sich aus der Bedarfsanalyse der kleinräumigen Seniorenarbeit ergeben, Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

 

Exkurs Seniorentreff Ritterstraße 39 / Eilbek

Aufgrund der räumlichen Situation des Treffpunktes hat die Verwaltung eine Bedarfsanalyse (Suchauftrag) für eine besser geeignete Liegenschaft für den Betrieb eines Seniorentreffs – im Einzugsbereich der Ritterstraße – an die Sprinkenhof GmbH in Auftrag gegeben. Derzeit liegen noch keine Suchergebnisse vor.

 

 

Mit der Auskömmlichkeit der Mittel wird es möglich sein, eine Reserve i.H. von

€ 3.018 für die Neuauflage der Broschüre „Senioren in Wandsbek“ in verschiedenen Sprachen und unvorhergesehene Aufwendungen bei den Betriebskosten (Gebäudemanagement) einzuplanen.

 

 

Nach dem derzeitigen Sachstand stünde ein Rest in Höhe von € 3.544 aus dem Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, hieraus eine Informationsveranstaltung für Senioren im Rahmen des Generationenfreundlichen Wandsbeks mit dem Schwerpunktthema/ Arbeitstitel „Sicherheit für Ältere“ zu finanzieren.

 

 

 

3. Votum

Mit der vorgeschlagenen Finanzverteilung für das Jahr 2018 wird es möglich sein, die bestehenden Einrichtungen im gewohnten Umfang zu fördern und darüber hinaus finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der kleinräumigen Seniorenarbeit und Förderung neuer Projekte zu schaffen. Mit einer

Informationsveranstaltung „Sicherheit für Ältere“ (Arbeitstitel) soll ein interessantes und für Senioren höchst aktuelles Thema aufgegriffen werden.

 

Petitum/Beschluss

 


Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge