Rahmenzuweisung "Bezirkliche offene Seniorenarbeit" - Festsetzung der Pauschalen für die Treffpunkte (Seniorentreffs) und Seniorengruppen im Bezirk Wandsbek für 2024 - Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Treffpunkte und für die Seniorengruppen - Rückstellung von Finanzmitteln für die Neuanmietung einer Liegenschaft für den Treffpunkt Ritterstraße 39 - Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote in der Seniorenarbeit für 2024 Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales
- Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Soziales in der Sitzung vom 20.11.2023 bei
Enthaltung der Fraktion Die Linke
1.1. Ausgangslage
Gem. Drs. 2009/01308 sind im Rahmen der bezirklichen Verantwortung für die kleinräumige Planung und Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit die Förderhöhen für die Treffpunkte und Seniorengruppen jährlich neu festzulegen.
In Wandsbek gibt es in 2023 insgesamt 17 Treffpunkte und 13 Seniorengruppen, die öffentlich gefördert werden.
Darüber hinaus werden jährlich wiederkehrende Zuwendungen für einmalige Gemeinschaftsangebote für Senior:innen gewährt.
1.2. Finanzvolumen 2024
Für das Haushaltsjahr 2024 stehen insgesamt € 747.000 aus der Rahmenzuweisung „Seniorenarbeit“ für die bezirkliche offene Seniorenarbeit zur Verfügung.
Aus der Rahmenzuweisung sind, neben den Pauschalen und Bewirtschaftungskosten der Treffpunkte und Seniorengruppen und der Zuschüsse für die einmaligen Gemeinschaftsangebote, die Fachausgaben des Bezirks- Seniorenbeirates und der Gesundheits- und Pflegekonferenz sowie alle weiteren Fachausgaben, die im Aufgabenfeld der kleinräumigen Seniorenarbeit entstehen können, zu leisten (siehe Anlage 1).
2.1 Festlegung der Pauschale für Treffpunkte („Seniorentreffs“)
Nach der neuen Richtlinie über die Förderung der bezirklichen offenen Seniorenarbeit in Hamburg[1] sind Treffpunkte förderfähig, wenn sie die Anforderungen des § 2 Absatz 2 der Förderrichtlinie erfüllen:
1. Sie fördern Begegnung, soziale Teilhabe und Teilgabe sowie eine aktive Lebensgestaltung bis ins hohe Alter und unterbreiten wohnortnahe, niedrigschwellige zugängliche Angebote des geselligen Beisammenseins, der Freizeitgestaltung…
2. Sie stehen allen Menschen im Quartier mit einer Kultur des Willkommens offen gegenüber, fördern einen interkulturellen sowie generationsübergreifenden Austausch und gehen auf kultur- und geschlechtsbezogene Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher ein.
3. Die Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit und werden ermuntert, die Angebote im Treffpunkt partizipativ mit zu entwickeln, zu planen, zu gestalten und umzusetzen. Eigeninitiative, Selbstbestimmung und freiwilliges Engagement der Besucherinnen und Besucher werden wertschätzend unterstützt.
4. Sie verfügen über geeignete Räumlichkeiten, sind möglichst barrierefrei, zumindest aber barrierearm gestaltet und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Sie haben mindestens 20 Stunden pro Woche an mindestens drei Tagen zu festgesetzten Zeiten geöffnet.
5. Die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil werden durch regelmäßig erscheinende Programme über die Angebote des Treffpunktes analog und online informiert.
Eine erhöhte Förderung erhalten Treffpunkte, die mindestens ein quartiersbezogenes Angebot vorhalten. Das Angebot muss regelmäßig stattfinden und über die Voraussetzungen nach Absatz 2 hinaus die sozialräumliche Ausrichtung des Treffpunktes befördern (§ 2 Absatz 3). Dies kann beispielsweise durch eine regelmäßige Kooperation mit anderen Einrichtungen und Organisationen, aber auch durch ein besonderes, regelmäßiges Engagement von Besucherinnen und Besuchern erfolgen. In Betracht kommen dabei zum Beispiel
1. Aufsuchende und/oder digitale Angebote, um isoliert lebende (ältere) Menschen bzw. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen besser zu erreichen,
2. Aktivitäten zur Mitgestaltung des sozialen Lebens im Stadtteil (z.B. Angebot eines offenen Mittagstisches, Mitarbeit in Quartiers- und Stadtteilbeiräten…),
3. Beratungsangebote sowie unterstützende Maßnahmen in Kooperation mit professionellen und /oder ehrenamtlichen Diensten (z.B. Sprechstunde zu seniorenrelevanten Themen, Fahr- und Begleitdienste).
Die Förderung für den Betrieb eines Treffpunktes erfolgt in Form eines Festbetrages, dessen Höhe sich nach dem Angebot des Treffpunktes richtet. Die Bezirksämter legen die Höhe der Festbeträge (Basisbetrag) einvernehmlich für den jeweiligen Haushaltszeitraum fest.
Beträge[2]
Bestehender Treffpunkt (Existenz vor 2023) erfüllt die Anforderungen nach § 2 Absatz 2 der Förderrichtlinie nicht vollständig. |
Basisbetrag: € 11.000. |
Bestehender oder neuer Treffpunkt erfüllt die Anforderungen nach § 2 Absatz 2 der Förderrichtlinie. |
Basisbetrag + € 1.000 = € 12.000. |
Bestehender Treffpunkt erfüllt die Anforderungen nach § 2 Absatz 2 der Förderrichtlinie nicht vollständig, erfüllt aber eine Anforderung nach § 2 Absatz 3 der Förderrichtlinie. |
Basisbetrag + € 1.000 = € 12.000. |
Neuer oder bestehender Treffpunkt erfüllt zusätzlich zu den Anforderungen nach § 2 Absatz 2 mindestens ein regelmäßiges Angebot oder eine regelmäßige Maßnahme nach § 2 Absatz 3 der Förderrichtlinie. |
Basisbetrag + € 2.000 = € 13.000. |
Mit dem Festbetrag wird die inhaltliche Arbeit der Seniorentreffs gefördert (Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen, Honorarmittel für Kurse etc.). Raumkosten werden gesondert aus der RZ finanziert.
Es ist festzustellen, dass die Träger für 16 Treffpunkte den Basisbetrag + € 2.000 für das Förderjahr 2024 beantragt haben (Erfüllung der Anforderungen des § 2 Absatz 2 plus ein quartiersbezogenes Angebot).
Es wird vorgeschlagen, den Basisbetrag (Pauschale) unverändert beizubehalten und für das Jahr 2024 erneut auf € 11.000 festzusetzen.
2.2 Festlegung der Pauschale für Gruppen („Seniorengruppen“)
Um neben dem inhaltlichen auch einen finanziellen Zusammenhang der Seniorenarbeit in den Treffpunkten und Gruppen herzustellen, wird für die Berechnung der Höhe einer Pauschale für die Gruppen der Festbetrag der Treffpunkte als Bemessungsgrundlage gewählt.
Beide Angebotsformen sprechen die gleiche Zielgruppe an, halten ähnliche Angebote vor, jedoch in einem zeitlich unterschiedlichen Umfang. Den Gruppen wurden für 2023 je € 1.700 p.a. als Festbetrag gewährt.
Es wird vorgeschlagen, den Förderbetrag unverändert beizubehalten und für das Jahr 2024 erneut auf € 1.700 festzusetzen.
Förderung einer neuen Seniorengruppe
Von den 13 staatlich geförderten Seniorengruppen befindet sich eine Seniorengruppe in den Räumlichkeiten der Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V. (IGL e.V.), in der Flughafenstraße 91 (Hummelsbüttel).
Die Gruppe älterer Menschen treffen sich mittwochs ab 10:30 Uhr zum gemeinsamen Frühstück, Klönschnack und zu weiteren Aktivitäten (Ausflüge, Kurzreisen…).
Aus den eingereichten Kennzahlen (Verwendungsnachweisprüfung) wird deutlich, dass die Seniorengruppe in den zurückliegenden Förderzeiträumen die SOLL-Vorgaben in Bezug auf die Anzahl der Nutzer:innen weit überschritten hat.
Die IGL e.V. hat aufgrund der großen Nachfrage von Senior:innen nach Angeboten der Seniorenarbeit einen Antrag auf Förderung einer zweiten Seniorengruppe gestellt.
Nach der Förderrichtlinie kann der Aufbau und die Betreuung einer Seniorengruppe gefördert werden, wenn die Senioren selbst das Gruppenangebot nicht organisieren können und ein kleinräumiger Bedarf besteht. Aus fachlicher Sicht kann im Sozialraum Hummelsbüttel ein relativ hoher Bedarf nach Angeboten der offenen Seniorenarbeit unterstellt werden.
Es wird vorgeschlagen, die zweite Seniorengruppe der Interessengemeinschaft Lentersweg e.V. in die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit aufzunehmen.
2.3 - Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Treffpunkte und
Seniorengruppen
- Finanzierung der Raumnutzungsentgelte für die Seniorengruppen
Neben dem genannten Finanzierungsrahmen für die inhaltliche Arbeit in den Treffpunkten und Gruppen im Zusammenhang mit der Auskömmlichkeit der Haushaltsmittel, wird auch im Haushaltsjahr 2024 die Möglichkeit gesehen, den Trägern der staatlich geförderten Treffpunkte und Gruppen zusätzliche Mittel („Sondermittel“) für besondere, einmalige Ausgaben / spezielle Maßnahmen gesondert eine Zuwendung zukommen zu lassen.
Es wird vorgeschlagen, die zusätzlichen Mittel pro Treffpunkt i. H. v. € 1.500 und pro Gruppe die zusätzlichen Mittel i. H. v. € 900 beizubehalten, so dass diese auf Antrag gewährt werden können.
Mit der Pauschale i. H. v. € 1.700 wird die inhaltliche Arbeit der Gruppen gefördert (Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen, Sach- und Veranstaltungsausgaben). Auch die Raumnutzungsentgelte werden aus dem Festbetrag finanziert.
Analog der Finanzierung der Räumlichkeiten für den Betrieb von Treffpunkten wird vorgeschlagen, den Förderbetrag für die Gruppen und die zu zahlenden Raumnutzungsentgelte den Trägern zur Verfügung zu stellen.
2.4 Einmalige Gemeinschaftsangebote, Zuwendungen für diverse Kirchengemeinden:
Mit diesen Veranstaltungen und Ausfahrten bieten die Kirchengemeinden den Seniorinnen und Senioren, die aus finanziellen, sozialen oder gesundheitlichen Gründen keine Reisen mehr unternehmen können, die Möglichkeit, im kleinen Rahmen etwas Neues zu erleben, die tägliche Einsamkeit zu unterbrechen und Kontakte zu knüpfen. Die Veranstaltungen und Ausfahrten werden überwiegend im engagierten Ehrenamt geplant und durchgeführt. Diese spezielle Veranstaltungsform wird in den Förderrichtlinien bei den förderfähigen Maßnahmen ausdrücklich aufgeführt.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der genannten Maßnahmen befürwortet.
Es wird vorgeschlagen, die in Anlage 2 aufgeführten einmaligen Gemeinschaftsangebote im beantragten Umfang von € 5.680,00 finanziell zu unterstützen.
2.5 Rückstellung für unterjährige Anträge auf Förderung
Für zu erwartende Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten und Projekten in der Seniorenarbeit wird vorgeschlagen, die Rückstellung i. H. v. € 15.700 beizubehalten.
Auch zukünftig wird es notwendig sein, für weitere, die offene Seniorenarbeit fördernde Projekte, insbesondere für die Entwicklung von interkulturellen und intergenerativen Maßnahmen, Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Exkurs Treffpunkt Ritterstraße 39 / Eilbek
Aufgrund der räumlichen Situation des Treffpunktes hat die Verwaltung eine Bedarfsanalyse (Suchauftrag) für eine besser geeignete Liegenschaft für den Betrieb eines Seniorentreffs – im Einzugsbereich der Ritterstraße – an die Sprinkenhof GmbH in Auftrag gegeben. Derzeit liegen noch keine Suchergebnisse vor.
Es wird vorgeschlagen im Haushaltsplan 2024 Mittel i. H. v. von € 19.276[3] vorzuhalten, um bei erfolgreicher Suche nach geeigneten Räumen für den Betrieb eines Seniorentreffs die höheren Mietkosten decken zu können.
Nach dargestellter Kalkulation verbleibt ein Restbetrag von € 215. Die Auskömmlichkeit der Mittel ist gegeben.
Mit der vorgeschlagenen Finanzverteilung für das Jahr 2024 wird es möglich sein, die bestehenden Einrichtungen im gewohnten Umfang zu fördern und darüber hinaus finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der kleinräumigen Seniorenarbeit und Förderung neuer Projekte zu schaffen.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.