Rahmenbedingungen für die Vergabe politischer Mittel im Bezirk Wandsbek - Ergänzung der Rahmenbedingungen für die Vergabe politischer Mittel um ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drs. 22-2333
Letzte Beratung: 09.10.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.2.1
Die AfD-Bezirksfraktion Wandsbek begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Ampel-Fraktionen, durch klarere Vergaberichtlinien eine sparsamere Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten.Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass Zuwendungen ausschließlich an Träger fließen, die sich im Einklang mit den Grundwerten unserer Verfassung bewegen.Die Förderung von Organisationen oder Einzelpersonen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) ablehnen oder ihr widersprechen, darf im Rahmen der politischen Mittel nicht erfolgen.
Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:
Für die Vergabe der Politischen Mittel im Bezirk Wandsbek wird darüber hinaus festgelegt:
Gefördert werden ausschließlich Organisationen, Vereine und Träger, die sich in ihrer Satzung ausdrücklich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.Bei Förderanträgen von Privatpersonen ist eine entsprechende schriftliche Erklärung über das persönliche Bekenntnis zur FDGO dem Antrag beizufügen.
keine Anlage/n
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