20-3147

Rahlstedter Straße 187 Parkflächen mit begrenzter Parkzeit für ruhenden Verkehr Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.06.2016 (Drs. 20-2885.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgenden Beschluss hat die Bezirksversammlung in der Sitzung am 16.06.2016 gefasst:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die vier Parkplätze an der Rahlstedter Straße in Parkflächen

mit zeitlicher Begrenzung (Parkscheiben) umzuwandeln. Dem Regionalausschuss möge zeitnah über die Ergebnisse berichtet werden.

 

Zum Beschluss nimm die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (PK 38) wie folgt Stellung:

Bei dem Gebäude Rahlstedter Straße 187 handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, in dessen Erdgeschoss sich zur Zeit auch ein Seniorentreff befindet. Auf dieser Straßenseite befinden sich zwischen Schweriner Straße und Mecklenburger Straße keine weiteren Ladengeschäfte oder Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Vor dem Gebäude sind vier öffentliche Parkstände ohne zeitliche Beschränkung eingerichtet worden, welche sowohl der Allgemeinheit aber auch den Anwohnern zur Verfügung stehen sollen. Kurzzeitparkplätze befinden sich in ausreichender Anzahl in den beiden in unmittelbarer Nähe befindlichen öffentlichen Parkhäusern. Eigene Beobachtungen zu unterschiedlichen Zeiten haben ergeben, dass auf den betreffenden vier Parkständen durchaus Fluktuation stattfindet und auch immer wieder freie Kapazitäten vorhanden sind. Aus den genannten Gründen lehnt PK 382 eine zeitliche Parkzeitbeschränkung bei der derzeitigen Nutzung des Gebäudes ab.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n