22-2927

Radwegeverbindung Duvenstedt - Lemsahl-Mellingstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.11.2025 (Drs. 22-2569.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.2

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. dem Regionalausschuss Walddörfer baldmöglichst die weiteren Planungen zu den Abschnitten 2 und 3 (Lemsahl-Mellingstedt) mitzuteilen.
  2. die Schlussverschickung zum Abschnitt 4 (Duvenstedt) im Ausschuss vorzustellen.
  3. den Stand der Planungen der Bezirksrouten im Bereich der Walddörfer, insbesondere im Bereich Duvenstedt Lemsahl-Mellingstedt mitzuteilen.
  4. zu prüfen, wie die festgelegten Routen ausgeschildert werden können.
  5. in allen vier Abschnitten die Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Geh- und Radwegführung aktiv zu unterstützen und insbesondere auf alle Maßnahmen, welche einem Ausbau bzw. eine dringend notwendige Verbreiterung des Geh- und Radweges entlang des Abschnittes der Poppenbütteler Chausee/Lemsahler Landstraße zwischen Duvenstedt und Lemsahl beeinträchtigen, zu verzichten, sowie weiterhin sich um die hierfür notwendigen Grundstücksankäufe zu bemühen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1:

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung der mittleren Abschnitte 2 und 3 wurden Asphaltuntersuchungen durchgeführt, um den baulichen Zustand der Fahrbahn zu bewerten. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Grundinstandsetzung mit einem kompletten Neuaufbau der gesamten Straße in diesen Bereichen nicht erforderlich ist.

Darüber hinaus lassen die örtlichen Randbedingungen aktuell leider keine grundlegende Umplanung mit Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmenden zu. Insbesondere das umfangreiche Straßenbegleitgrün mit prägendem Bäumen sowie die sehr engen Straßenraumverhältnisse schließen eine durchgehende Anpassung des Entwurfs aus. Eine Verbesserung der bestehenden Verkehrsflächen zugunsten der Verkehrsteilnehmenden kann unter diesen Rahmenbedingungen nicht realisiert werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die weiteren Planungen zu den Abschnitten 2 und 3 eingestellt. Stattdessen plant der LSBG eine Sanierung der Straße im Bestand. Dieses Vorgehen hat mehrere Vorteile: Zum einen ist es mit geringeren Kosten und einer geringeren Bauzeit verbunden. Zum anderen wären eine Grundinstandsetzung damit verbunden, dass der Straßenquerschnitt für ca. 50 Jahre fixiert wäre. Eine Sanierung hält ca. 10 Jahre. Sollten Grundstücksankäufe in den nächsten 10 Jahren erfolgreich sein, könnte sodann erneut eine Planung mit Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr angestoßen werden.

Zu Punkt 2:

Die Schlussverschickung zu Abschnitt 4 ist im Jahr 2026 vorgesehen und wird dem Ausschuss rechtzeitig vorgestellt.

Zu Punkt 3:

Liegt in Zuständigkeit des Bezirksamts Wandsbek.

Zu Punkt 4:

Die übergeordnete Radroute 5, die u. a. zwischen Poppenbüttel und Duvenstedt verläuft, wird gemäß dem am 9. Januar 2025 im Ausschuss für Mobilität der Bezirksversammlung Wandsbek vorgestellten System im Auftrag der BVM ausgeschildert. Der konkrete Zeitpunkt steht noch nicht fest. Darüber hinaus ist es derzeit nicht vorgesehen, Bezirksrouten auszuschildern. Dies könnte erneut geprüft werden, wenn sich eine gut ausgebaute Bezirksroutenführung abzeichnet; das Bezirksamt kann sich dazu jederzeit an die BVM wenden.

Zu Punkt 5:

Bereits in den Jahren 2022 und 2024 bis 2025 wurden auf zusammenhängenden Teilen der Strecke großumige Grundstücksankäufe verhandelt. Jedoch sind bislang beide Versuche gescheitert. Das Projektteam ist weiterhin bemüht, die erforderlichen Grundstücksankäufe zu tätigen, um die Verbreiterung des Geh- und Radwegs verwirklichen zu können.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1:

Fehlanzeige: Bei den Planungen „12090 Lemsahler Landstraße“ und „12062 Poppenbütteler Berg“ handelt es sich um Maßnahmen des LSBG. Dem Bezirk liegt hierzu der Stand 23.02.2021 vor. Die Planungen sehen aufgrund des vorhandenen Baumbestandes keine Radverkehrsanlagen vor. Für aktuelle Planstände verweisen wir an die Zuständigkeit des LSBG.

Zu Punkt 2:

Fehlanzeige: Die Zuständigkeit für die Planung liegt beim LSBG. Dem Bezirk liegt kein aktueller Sachstand vor.

Zu Punkt 3:

Die Fortschreibung des Bezirksroutenkonzeptes ist noch nicht finalisiert. Eine Führung über den genannten Straßenzug ist jedoch nicht vorgesehen, da eine Umsetzbarkeit mit anforderungsgerechten Radverkehrsanlagen zu unwahrscheinlich ist.

Zu Punkt 4:

die Beschilderung von Radrouten erfolgt nach einheitlich festgelegtem Standard der BVM:

Radwegweisung - hamburg.de

Zu Punkt 5:

Die Poppenbütteler Chausee/Lemsahler Landstraße sind Hauptverkehrsstraßen, damit liegt die Planung bei der BVM/LSBG

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.05.2026
Ö 14.2
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Duvenstedt Poppenbüttel

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