21-4300

Radwegeführung im Bereich Robert-Schumann-Brücke verdeutlichen Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3843)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.12.2021
18.11.2021
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Behörde wird gebeten, zeitnah und räumlich so ausgestaltet, Schilder aufzustellen, dass die Radwegeführung im Bereich Robert-Schuman-Brücke besser verdeutlicht wird.

 

Die Verkehrsdirektion (VO) 52 nimmt hierzu unter Beteiligung des Polizeikommissariats (PK) 37 wie folgt Stellung:

 

Zur eindeutigen und verkehrssicheren Wegweisung der .Radwegeführung im Bereich Robert­

Schumann-Brücke (Ring 2) ist es erforderlich, den Radverkehr durch die entsprechenden Ver­ kehrszeichen (gelbes Richtzeichen 422, ,,Wegweiser für den Radverkehr'' und zusätzlich mit dem weißen Zusatzzeichen „Ring 2") zu führen.

 

Im Bereich Kurvenstraße ist ein zusätzlich linksweisender Richtungspfeil für den Radverkehr

(Zeichen 297) in Richtung des Knotenpunktes  Robert-Schumann-Brücke/Jüthornstraße erforderlich.

 

Die genaue Anzahl und Lage der neuen Verkehrszeichen (Richtzeichen 422, Wegweiser für den Radverkehr und Zusatzzeichen „Ring 2") und·des zu markierenden Linksabbiegepfeils für den Radverkehr (Zeichen 297) wird abschließend in Abstimmung mit PK 37 erfolgen. Die straßenver­ kehrsbehördlichen Anordnungen erfolgen durch das PK 37.

 

Fazit:

Die Verkehrsdirektion 52 teilt die Auffassung der BV hinsichtlich des Erfordernisses einer ver-·

deutlichenden Beschilderung der Radwegeführung.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n