22-4249

Radstellplätze an Bahnhöfen auch für private E-Scooter anbieten Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 03.09.2026 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 6.5

Sachverhalt

In Hamburg werden öffentliche Radstellplätze an vielen Bahnhöfen angeboten. Davon sind häufig nicht alle Plätze belegt. Der Seite: Radkultur.hamburg/Liegenschaft/Farmsen ist zu entnehmen, dass es zurzeit 82 gesicherte Radstellplätze, 138 Radstellplätze ohne Überdachung und 80 Radstellplätze mit Überdachung am U-Bahnhof Farmsen gibt. Dort sind auch noch Stellplätze für Fahrräder oder E-Bikes frei, was aber gesondert abgefragt werden muss.

Auf Grund der Konstruktion der Radstellanlage am U-Bahnhof Farmsen gäbe es hier auch die Möglichkeit, E-Scooter einzustellen. Die Anlage wird aber bisher nur für Räder (bikes) zugänglich gemacht. Für private E-Scooter gibt es bisher offenbar keine Möglichkeit, diese geschützt und sicher abzustellen, obwohl gerade die E-Scooter wegen der Akkus bei Dieben begehrt sein sollen. Für die Eigner eines E-Scooters stellt es auch deshalb ein besonderes Risiko dar, das Fahrzeug ungeschützt irgendwo abzustellen, weil eine Versicherung dafür auch nur mit Teilkasko, also nur mit (meist hoher) Selbstbeteiligung bei Diebstahl angeboten wird. Es wäre daher für alle Beteiligten von Vorteil, die freien Radstellplätze auch für E-Scooter zu öffnen, sofern dies baulich möglich ist.

Ungeachtet der Begründung die dagegen sprechen mag, dass zwar E-Bikes, nicht aber E-Scooter in den Bike+Ride-Anlagen untergestellt werden dürfen, wäre es denkbar, im Rahmen eines Pilotprojektes in Wandsbek, auch privaten E-Scootern testweise eine Unterstellmöglichkeit zu bieten.

Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

  1. welche Maßnahmen unternommen werden können, um privaten E-Scootern zumindest im Bezirk Wandsbek auch sicheren Unterstand zu bieten oder diesen in öffentlichen Radstellplätzen an Bahnhöfen zu gewähren, sofern dies aus baulichen Gründen möglich ist und
  1. sollte zu Punkt 1 eine abschlägige Entscheidung gefällt werden, zu klären, weshalb dies nicht möglich gemacht werden kann sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um dies zu ändern,
  1. und dem Regionalausschuss über die Ergebnisse zu berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.