21-1769

Qualitätssicherung bei Ortskern-Entwicklungen durch umfangreiche Planung, verantwortliche Gestaltung und unabhängige Evaluation der Maßnahmen Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Als Beispiel für Ortskern-Entwicklungskonzepte (Verkehrsversuche) sei die aktuelle Planung für den Ortskern Volksdorf herangezogen. Die Antragsteller SPD und Grüne verwiesen bei der Vorstellung des Projektes (Stichwort: „autoarmes Volksdorf“) im Hauptausschuss am 30. April 2020 auf die politischen Ziele der Regierungskoalition in der Bezirksversammlung Wandsbek. Es ist insofern damit zu rechnen, dass das Zentrum von Volksdorf nicht das einzige Gebiet ist und bleiben wird, das gemäß Koalitionsvertrag zu einer „autoarmen Gegend“ werden soll.

Für die Entwicklung in Volksdorf und für alle möglicherweise noch bevorstehenden anderen Stadtbereiche muss ein Qualitätssicherungskatalog entwickelt werden, der auch Konsequenzen für den Fall vorsieht, dass die Evaluation keinen Erfolg nachweist.

Um ein seriöses Ergebnis zu erhalten, muss nicht nur das angestrebte Ziel des Ortskern-Entwicklungs-Projektes klar definiert sein, damit man das Ergebnis der Evaluation an diesem Ziel messen kann, sondern es muss auch eine neutrale, unabhängige Evaluation erfolgen. Ein Verkehrsversuch ist nicht im Sinne der Bürger, wenn er vom politisch gewünschten Ergebnis her geplant wird.

 

Für den Fall, dass die Evaluation ergibt, dass an manchem Standort des jeweiligen Verkehrsversuches oder generell der Verkehrsversuch seine Ziele nicht erreicht, muss von vorherein so geplant und das Konzept so flexibel umgesetzt werden, dass eine Aufhebung des Verkehrsversuches und seiner Maßnahmen nicht zu Rückbauproblemen führt.

Ein Verkehrsversuch muss den Anforderungen an eine sparsame Haushaltsführung gerecht werden.

 

Petitum/Beschluss

 

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft möge beschließen:

 

  1. Ortskernentwicklungs-Konzepte, die einen Verkehrsversuch beinhalten, müssen ein klar definiertes Ziel haben, an dem der Erfolg eines Konzeptes gemessen werden kann.

 

  1. Maßnahmen im Rahmen des Verkehrsversuches müssen ohne größeren Rückbauaufwand auch wieder entfernbar sein, falls der Verkehrsversuch nicht das gestellte Ziel erreicht.

 

  1. Eine Evaluation eines Verkehrsversuches im Bezirk Wandsbek muss stattfinden und zwar durch eine neutrale und unabhängige Organisation, über deren Beauftragung aufgrund der überregionalen Wirkung solcher Verkehrsversuche je nach Ziel des Verkehrsversuches der Fachausschuss Mobilität&Wirtschaft oder der Planausschuss entscheidet.

 

  1. Eine Evaluation muss zeitnah erfolgen. Die Ergebnisse müssen der Bezirksversammlung vorgestellt werden. Diese soll über das weitere Vorgehen entscheiden.  

 

Anhänge

 

keine Anlage/n