Prüfung einer Verlängerung der nächtlichen Tempo-30-Regelung über das Ende der Ahrensburger Straße hinaus Eingabe
Der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung liegt folgende Eingabe vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich anregen, die bestehende nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h über das derzeitige Ende der Ahrensburger Straße hinaus auf den anschließenden Straßenabschnitt auszuweiten.
Entlang der Strecke vom Wandsbeker Markt über die Wandsbeker Chaussee und die Ahrensburger Straße bis zu deren Ende bestehen bereits nächtliche Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h. Diese gelten nach meiner Kenntnis in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
Mit dem Ende der Ahrensburger Straße endet jedoch auch die Tempo-30-Regelung. Im anschließenden Bereich der Stein-Hardenberg-Straße gilt wieder eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Auch im weiteren Verlauf, im Bereich der Bargteheider Straße, besteht diese zulässige Geschwindigkeit ebenfalls.
Aus meiner Sicht sollte geprüft werden, ob die bestehende nächtliche Tempo-30-Regelung über das Ende der Ahrensburger Straße hinaus auf die Stein-Hardenberg-Straße und den anschließenden Bereich bis zur Bargteheider Straße fortgeführt werden kann.
Wohnbebauung und Schutz der Nachtruhe
Auch in diesem anschließenden Straßenabschnitt befinden sich zahlreiche Wohnhäuser unmittelbar beziehungsweise in sehr geringer Entfernung zur Straße. Dazu gehören sowohl Einfamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser.
Gleichzeitig handelt es sich weiterhin um einen stark befahrenen, vierspurigen Straßenabschnitt mit jeweils zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden kann der Verkehr daher zu einer erheblichen Lärmbelastung für die angrenzende Wohnbevölkerung führen.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h in den Nachtstunden könnte dazu beitragen, die Verkehrslärmbelastung zu reduzieren und damit insbesondere die Schlafqualität, Wohnqualität und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern.
Verhältnismäßigkeit
Eine auf die Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr beschränkte Tempo-30-Regelung erscheint dabei als verhältnismäßige Maßnahme.
Die Ahrensburger Straße beziehungsweise die anschließende Stein-Hardenberg-Straße bleibt tagsüber uneingeschränkt als wichtige Verkehrsverbindung nutzbar. Die Geschwindigkeitsreduzierung würde lediglich während derjenigen Stunden gelten, in denen der Schutz der Nachtruhe und der angrenzenden Wohnbevölkerung eine besondere Bedeutung hat.
Damit könnte ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Straßenverkehrs und den Interessen der unmittelbar an der Straße wohnenden Menschen geschaffen werden.
Warum endet die Tempo-30-Regelung genau an der Ahrensburger Straße?
Besonders interessant erscheint mir in diesem Zusammenhang die Frage, warum die bestehende nächtliche Tempo-30-Regelung genau mit dem Ende der Ahrensburger Straße endet, obwohl sich die Wohnbebauung im anschließenden Bereich der Stein-Hardenberg-Straße und Bargteheider Straße fortsetzt.
Die örtliche Situation ändert sich aus meiner Sicht nicht derart grundlegend, dass unmittelbar hinter dem Ende der Ahrensburger Straße eine nächtliche Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 auf 50 km/h zwingend erforderlich erscheint.
Vielmehr wäre zu prüfen, ob die bestehende Regelung nicht sinnvoll über den heutigen Endpunkt hinaus fortgeführt werden könnte.
Dabei soll die bereits bestehende Tempo-30-Regelung nicht als alleinige Begründung dienen. Entscheidend sind vielmehr die tatsächliche Wohnbebauung, die Verkehrssituation, die Lärmbelastung, der Schutz der Nachtruhe und die Verhältnismäßigkeit einer zeitlich begrenzten Geschwindigkeitsreduzierung.
Die Tatsache, dass auf dem vorherigen Straßenabschnitt bereits eine nächtliche Tempo-30-Regelung besteht, spricht jedoch dafür, den anschließenden Bereich ebenfalls unter diesen Gesichtspunkten zu überprüfen.
Bitte um Prüfung
Ich bitte die Bezirksversammlung Wandsbek beziehungsweise die zuständigen Fachbehörden daher,
Aus meiner Sicht wäre eine solche Regelung ein verhältnismäßiger Beitrag zum Schutz der Nachtruhe und zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der dort lebenden Menschen, ohne die Leistungsfähigkeit der Verkehrsverbindung während des Tages einzuschränken.
Ich bitte daher darum, das Anliegen aufzugreifen und durch die zuständigen Stellen entsprechend prüfen zu lassen.
keine Anlage/n
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