Prekäre Unterbringungssituation in der Flüchtlingsunterkunft Waldweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.12.2021 (Drs. 21-4500 u. 21-4365)
Letzte Beratung: 21.03.2022 Ausschuss für Soziales Ö 8.1
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten darzulegen, welche weiteren Pläne sie mit der Unterkunft Waldweg insbesondere vor dem Hintergrund des Schädlingsbefalls hat.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt wie folgt Stellung:
Zu den Beschlüssen der Bezirksversammlung hat F&W inzwischen ausführlich Stellung genommen und
1.
die Bereitschaft signalisiert, eine Referentin bzw. einen Referenten für den Sozialausschuss zu benennen,
2.
dargestellt, welche Maßnahmen wegen des Schädlingsbefalls in der Unterkunft Waldweg in der Vergangenheit unternommen wurden bzw. aktuell ergriffen werden.
Zu Letzterem wird seitens der Sozialbehörde hinzugefügt, dass es Aufgabe der Träger der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ist, dafür Sorge zu tragen, dass im Falle von Schädlingsbefall geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um diesen zu bekämpfen. F&W hat hierzu entsprechend Stellung genommen.
Im Zusammenhang mit der Schädlingsbekämpfung in den Unterkünften insgesamt ist es grundsätzlich wichtig, dass die Bewohnerinnen und Bewohner die erforderlichen Maßnahmen unterstützen und das ihre dafür tun, weiteren Schädlingsbefall zu vermeiden. Hierzu gehören insbesondere die Einhaltung der Hygiene in allen Räumlichkeiten, die korrekte Aufbewahrung von Lebensmitteln und die gebotene Vorsicht beim Erwerb von gebrauchtem Mobiliar bzw. gebrauchten elektrischen oder elektronischen Gerätschaften. Auch Umzüge innerhalb der Unterkünfte oder zwischen verschiedenen Unterkünften können – ungewollt – zur Verbreitung des Ungezieferbefalls führen. Deshalb zählt zur erfolgreichen Bekämpfung von Schädlingsbefall immer auch die Aufklärung und Vermittlung von Verhaltensregeln der betroffenen Haushalte, gegebenenfalls in der jeweiligen Sprache. Dies wird von F&W flankierend in diesen Fällen umgesetzt.
Darüber hinaus erschweren bestimmte bauliche Gegebenheiten in Unterkünften die Entwesung von Schädlingen, z.B. im Falle von Hohlräumen, Wänden mit Hohlräumen etc. Aus diesem Grund sind die baulichen Gegebenheiten in der Unterkunft Waldweg sicher nicht ideal zu nennen.
Die Sozialbehörde ist daher im Hinblick auf die Planung neuer Unterkünfte bestrebt, soweit möglich auf Standards vergleichbar dem Sozialen Wohnungsbau zurückzugreifen. In Zeiten von hohen und zeitkritischen Unterbringungsbedarfen muss jedoch vordringlich auf bestehende Unterkünfte und auf Bestandsgebäude zurückgegriffen werden. Derzeit können bestehende Unterkünfte nicht zur Disposition gestellt werden, weil neben dem nach wie vor gleichbleibenden Zugang von Wohnungslosen wieder ein deutlich gestiegener Zugang von Geflüchteten ist sowie weitere humanitäre Aufnahmen einschließlich afghanischer Ortskräfte anstehen. Im Falle der Unterkunft Waldweg ist daher aus Sicht der Sozialbehörde ein weiterer Betrieb notwendig, was eine Fortsetzung aller Bemühungen der Schädlingsbekämpfung mit einschließt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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