21-8749

Poppenbüttler Hauptstraße 45-55 - Freigabe des Parkens auf dem Gehweg Eingabe

Eingabe

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.04.2024
Sachverhalt

 

Die nachfolgenden Eingaben sowie die im Anhang befindliche Eingabe liegen der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor:

 

1.

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Mail schreibe ich im Namen der Ortsgruppe Hamburg des FUSS e.V., Fachverband Fußverkehr Deutschland.

In der Poppenbüttler Hauptstraße 45-55 soll das Gehwegparken erlaubt werden, damit der ÖPNV besser fließen kann. In Hamburg gilt laut ReStra "Die Regelbreite für Seitenräume ohne Radwege beträgt in angebauten Straßen mit Tempo 50 - sofern keine besonderen Anforderungen zu berücksichtigen sind - 2,65 m." Wenn im Abschnitt Poppenbütteler Hauptstraße 44-55 das Gehwegparken erlaubt wird, ist Begegnungsverkehr von Zufußgehenden nicht mehr unbehindert möglich. Zusätzlich müssen Zufußgehende jederzeit damit rechnen, dass auf dem Gehweg legal Kinder bis zu 10 Jahren plus eine begleitende erwachsene Person unterwegs sind. Wir protestieren dagegen, dass der Gehweg durch parkende Kfz weiter eingeschränkt wird. Besonders betroffen von der Einschränkung sind besonders schutzbedürftige Zufußgehende: Kinder, auch kleine Kinder, die an der Hand ihrer Eltern gehen, alte Menschen und Personen, die in ihrer Beweglichkeit oder ihrer Sinneswahrnehmung eingeschränkt sind, möglicherweise sogar auf eine Begleitperson angewiesen. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch zahlreiche Menschen, die "nur" alt sind und alterstypische körperliche Beeinträchtigungen haben. Auch diese Menchen müssen die Möglichkeit haben, sich eigenständig auf einem Gehweg zu bewegen, weil das Zufußgehen oft ihre einzige Möglichkeit ist, sich zu versorgen, Öffentliche Verkehrsmittel zu erreichen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Wir begrüßen sehr, wenn in Hamburg Busse ungestört fahren können. Dies kann man allerdings auch dadurch erreichen, dass man das Halten und Parken der Kraftfahrzeuge verbietet. Es darf nicht sein, dass die Sicherheit von Zufußgehenden beeinträchtigt wird, damit Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg parken können. Der Gehweg ist als geschützter Raum für die Bewegung und Begegnung von Zufußgehenden vorgesehen, und das muss er auch bleiben.

Daher fordern wir Sie auf, sich dafür einzusetzen, dass der Gehweg in seiner gesamten Breite für den Fußverkehr zur Verfügung steht, auch auf der Poppenbütteler Hauptstraße 44-55.

 

 

2.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit möchte ich protestieren gegen die Erlaubnis hier auf dem Gehweg Parkplätze einzurichten. Dies würde eine unzumutbare Verknappung der Fläche für zu Fussgehedne wie auch für radelnde Kinder darstellen. Diese werden durch plötzlich sich öffnende Autotüren schwer gefährdet. Zu Fussgehende würden zum im Gänsemarschgehen gezwugen. Dies als Förderung des ÖPNV zu verkaufen wirkt wie Hohn. Auf dieser Seite der geraden Nummern kann man einfach das Parken verbieten, dann ist wieder Platz für den Autoverkehr.

 

Ich würde mein Kind dort nicht mehr mit dem Rad fahren lassen, wenn die Autos dort auf dem Gehweg parken und rde mich als Fussgängerin nur ärgern darüberr, dass ich zum Gänsemarschgehen gezwungen bin, während jeder Autofahrer bequem zu zweit nebeneinander fahren kann und das leere stehende Auto nochmalsoviel Platz einnimmt. Das steht doch in keinem Verhältnis und konterkariert auch die Verkehrswende.

 

Anhänge