Poppenbütteler und Mellingburger Schleuse: Bootsschleppe verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3773.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt Wandsbek und der LBSG werden gebeten:
Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zuständig für die Anlagen an der Poppenbütteler und der Mellingburger Schleuse ist das Bezirksamt Wandsbek.
Zu 1.: Durch die notwendige leichte Anhebung des Schleusenvorplatzes an der Seite zum Schleusenteich im Zug des Wegumbaus, musste temporär eine kleine Treppenanlage zur Anpassung an die Höhe des Bootssteges gebaut werden. Im Zuge der geplanten Anpassung des Steges an die neue Geländehöhe werden die Stufen verfüllt und der niveaugleiche Zugang zum Steg wieder hergestellt. In dieser temporären Phase auf den Treppenstufen Rollen zu montieren, führt zu erheblichen Stolperstellen, weshalb darauf verzichtet wurde.
Zu 2.: Bei der Steginstandsetzung an der Mellingburger Schleuse werden die Belange des Kanu- und Paddelsports berücksichtigt. Da keine Aufhöhung des Geländes vorgesehen ist, werden Stufen auch nicht vorübergehend notwendig sein.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis
keine Anlage/n