Planungen für die Fläche "Hohensasel" vorstellen und "Biotop Hohensasel oder Bauland?" Artenschutzrechtliches Gutachten Biotop Hohensasel Beschlüsse der Bezirksversammlung vom 02.07.2026 (Drs. 22-3864.1 und 22-3982)
Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.14
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss 22-3864.1:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die aktuellen Planungen von Fördern & Wohnen für die Nutzung der Fläche „Hohensasel“ zwischen Feldblumenweg und Mellingburgredder (Flustücke 4294 und 10056 der Gemarkung Sasel) mit ausreichend Vorlauf vor einer möglichen Umsetzung den bezirklichen Gremien sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern vorzustellen, z.B.
durch eine öffentliche Veranstaltung vor Ort.
Dabei sind insbesondere die baulichen/städtebaulichen Überlegungen, die verkehrliche Erschließung, die Abwicklung der Müllentsorgung sowie sonstiger Anlieferungen, Eingriffe in den Naturraum und die damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen, Art und Umfang der Nutzung bzw. Belegung, sowie das geplante sozialpädagogische Betreuungs- und Begleitungskonzept darzulegen.
Beschluss 22-3982:
Die Verwaltung wird gebeten, das Plausibilitätsgutachten im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz vorzustellen.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Beschluss 22-3864.1:
Die Sozialbehörde legt großen Wert auf eine frühzeitige, transparente und vertrauensvolle Kommunikation mit den beteiligten Akteuren. Bereits heute erfolgt ein enger und kontinuierlicher Austausch mit dem Bezirksamt Wandsbek über die geplanten Vorhaben. Diese Zusammenarbeit wird auch im weiteren Verfahren fortgeführt.
Darüber hinaus erfolgt die Information von Politik und Nachbarschaft nach einem etablierten und behördenübergreifend angewandten Verfahren, an dem die Sozialbehörde auch künftig festhält. Dieses Verfahren gewährleistet eine verlässliche und nachvollziehbare Information zu dem Zeitpunkt, zu dem belastbare Planungsgrundlagen vorliegen und konkrete Aussagen möglich sind. Es stellt zugleich sicher, dass die Beteiligung auf einer belastbaren Informationsgrundlage erfolgt.
In frühen Planungsphasen unterliegen Vorhaben regelmäßig noch Veränderungen. Eine zu frühzeitige öffentliche Kommunikation birgt daher das Risiko, Erwartungen zu wecken oder Informationen zu vermitteln, die sich im weiteren Planungsverlauf noch ändern können. Das dient nicht zuletzt einer verlässlichen und nachvollziehbaren Kommunikation gegenüber Politik, Nachbarschaft und weiteren Beteiligten.
Das etablierte Verfahren gewährleistet zugleich, dass die Belange der Anwohnenden und der politischen Gremien in geeigneter Weise berücksichtigt werden und ihre Hinweise in den weiteren Prozess einfließen können. Eine transparente Beteiligung bleibt daher auch künftig ein wesentlicher Bestandteil des Vorgehens.
Sobald die diesbezüglichen Planungen hinreichend konkretisiert und vorabgestimmt sind, wird die Sozialbehörde die bezirklichen Gremien und die Öffentlichkeitim Rahmen der vorgegebenen Verfahren transparent mit hinreichenden Informationen beteiligen.
Insbesondere sind die genannten Aspekte Bestandteil der Prüfung im Bauantragsverfahren und werden in der Anhörung der Bezirksversammlung gem. § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sowie im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Nachbarschaft und andere interessierte Bürgerinnen und Bürger dargestellt.
Beschluss 22-3982:
Die angesprochene Plausibilitätsprüfung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Sobald diese durchgeführt wurde, gilt es die Voraussetzungen für eine Realisierbarkeit insgesamt zu bewerten. Sofern und sobald die Umsetzung des Standortes hinreichend konkret wird, kommt die Sozialbehörde, wie in solchen Verfahren üblich, zum gegebenen Zeitpunkt auf die Bezirksversammlung zu, um sie im Anhörungsverfahren gem. § 28 BezVG zu beteiligen.
Darüber hinaus erfolgt dann die Information der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung.
Dies vorangestellt, sieht die Sozialbehörde zum jetzigen Zeitpunkt von einer Teilnahme im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz der BV Wandsbek ab.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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